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Krankengymnastik in Aarbergen
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Was unterscheidet einen Krankengymnasten von einem Physiotherapeuten?
Krankengymnast und Physiotherapeut meinen das Gleiche. Denn Krankengymnastik ist Teil der Physiotherapie. Eine spezielle Ausbildung nur für Krankengymnastik gibt es nicht, wer Krankengymnastik lernen will, macht eine Ausbildung zum Physiotherapeuten oder studiert Physiotherapie. Bis 1994 war Krankengymnast die offizielle Bezeichnung für Physiotherapeuten, heute wird der Begriff nur noch inoffiziell verwendet.
Wo finde ich Adressen von Praxen für Krankengymnastik in Aarbergen?
Auf dastelefonbuch.de sind zahlreiche Adressen und Kontakte für Krankengymnastik-Praxen in Aarbergen für Sie aufgelistet. Um Krankengymnastik durchführen zu dürfen, ist eine Qualifikation zum Physiotherapeuten nötig. Physiotherapie ist erst seit Mitte der 1990er Jahre gebräuchlich. Vor 1994 sprach man nur von Krankengymnasten. Allerdings gehören zur Physiotherapie auch andere Therapieformen, beispielsweise die Manuelle Therapie oder Massagen.
Wie viel kostet eine Krankengymnastik von 20 Minuten in Aarbergen?
Im Regelfall dauert eine typische Krankengymnastik-Einheit etwa 15 bis 25 Minuten und wird mit rund 27 Euro in Rechnung gestellt. Davon übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent. Die zehn Prozent Eigenanteil kosten damit etwa 2,70 Euro. Meistens werden mit einem Rezept 6 Einheiten Krankengymnastik verschrieben, somit müssen rund 16 Euro zugezahlt werden. Hinzu kommen einmalige 10 Euro Rezeptgebühr, sodass am Ende rund 26 Euro Kosten anfallen. Unter Umständen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.
Wie lange habe ich in Aarbergen Zeit, ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen?
Im Gegensatz zu Überweisungen zu anderen Ärzten orientiert sich die Gültigkeit bei Heilmitteln wie Krankengymnastik nicht am Quartal, sondern beträgt genau 28 Tage, also vier Wochen. Der Arzt darf aber ein abweichendes Gültigkeitsdatum bestimmen. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.
Was kostet Krankengymnastik am Gerät?
Für ausgewählte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung besondere Krankengymnastik-Formen vor. Das sind insbesondere die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS). Neurologische Krankengymnastik kommt zum Beispiel nach Schlaganfällen oder bei Parkinson-Erkrankten zum Einsatz. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Bei gerätegestützter Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik und rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen. Weil Atemwegs-Krankengymnastik vor allem bei Mukoviszidose und Krankheiten mit vergleichbaren Schädigungen eingesetzt wird, wird sie auch als KG-Muko abgekürzt.
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