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Krankengymnastik in Altenberg
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Wie unterscheiden sich Krankengymnastik und Physiotherapie?
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, zur Zeit auch der meist praktizierte. Wer von Physiotherapie redet, meint damit meistens die Krankengymnastik. Neben der Krankengymnastik gehören zur Physiotherapie auch die Physikalische Therapie oder Massagen.
Wer darf in Altenberg Krankengymnastik durchführen?
Auf dastelefonbuch.de sind zahlreiche Adressen und Kontakte für Krankengymnastik-Praxen in Altenberg für Sie gelistet. Grundvoraussetzung, um Krankengymnastik durchführen zu dürfen, ist eine Ausbildung zum Physiotherapeuten. Krankengymnastik ist der wichtigste Teil der Physiotherapie. Der Begriff Physiotherapeut wurde erst im Jahre 1994 eingeführt. Davor hießen die Fachkräfte noch Krankengymnasten. Weitere Therapieformen gehören außerdem zur Physiotherapie, beispielsweise Massagen oder die Manuelle Therapie.
Kann Krankengymnastik bei Rückenschmerzen helfen?
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Altenberg arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Haben Sie ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Teil der Gebühren für eine Rückenschule, meistens 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft finden Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Wie hoch sind in Altenberg die Kosten für Krankengymnastik mit einem Rezept?
Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben wurde, bezahlt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Sie selbst zahlen nur 10 Prozent plus die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro pro Rezept. Für sechs Behandlungen von je 15 bis 25 Minuten, die etwa 160 Euro kosten, zahlen Sie selbst lediglich 16 Euro plus die Zuzahlung, also insgesamt 30 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
Wie lange ist ein Krankengymnastikrezept in Sachsen gültig?
Rezepte sind nach der Heilmittelverordnung vier Wochen lang gültig, also 28 Tage. Die zuvor gültige Frist von 14 Tagen wurde vor wenigen Jahren verdoppelt, sodass nun doppelt so viel Zeit für die Einlösung bleiben. Der behandelnde Arzt darf aber einen anderen Gültigkeitszeitraum angeben. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
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