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Krankengymnastik in Bösel Oldenburg-Petersdorf
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Was unterscheidet einen Krankengymnasten von einem Physiotherapeuten?
Physiotherapeut und Krankengymnast meinen genau dasselbe. Denn die Krankengymnastik ist Teil der Physiotherapie. Eine besondere Ausbildung nur für Krankengymnastik existiert nicht, wer Krankengymnastik lernen will, muss Physiotherapie studieren oder lernen. Bis 1994 war Krankengymnast die offiziell verwendete Bezeichnung für Physiotherapeuten, heute wird er nur noch inoffiziell verwendet.
Warum treten Schmerzen nach der Krankengymnastik auf?
Schmerzen nach der ersten Krankengymnastik sind nicht selten. Wie bei anderen sportlichen Aktivitäten kann auch hier Muskelkater auftreten, insbesondere bei untrainierten Menschen. Außerdem wurde der trainierte Teil des Körpers meist lange geschont und muss sich jetzt erst wieder an die Bewegung gewöhnen. Typischerweise lassen diese Beschwerden in weiteren Sitzungen nach. Trotzdem ist es wichtig, die Schmerzen ernst zu nehmen und darüber mit Ihrem Physiotherapeuten zu sprechen.
Wo kann ich in Bösel Krankengymnastik machen?
Krankengymnastik als physiotherapeutisches Fachgebiet darf nur von speziell dafür ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Studium der Physiotherapie erforderlich. Bestimmte Therapien dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren ausgeübt werden. Kontakte von Praxen mit Schwerpunkt Krankengymnastik in Bösel finden Sie hier bei dastelefonbuch.de.
Bis wann ist ein Rezept für Krankengymnastik in Bösel gültig?
Im Gegensatz zu Überweisungen zu anderen Ärzten orientiert sich der Gültigkeitszeitraum bei Heilmitteln wie Krankengymnastik nicht am Quartal, sondern beträgt genau 28 Tage, also vier Wochen. Der Arzt darf aber ein abweichendes Datum festlegen. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.
Zahlt die Krankenkasse in Bösel die Kosten für Krankengymnastik?
Wird die Krankengymnastik auf Rezept verordnet, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsträger.
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