Angebotsservice von Das Telefonbuch
Krankengymnastik in Bad Gottleuba-Berggießhübel-Bad Gottleuba
(3 Treffer)
Leider keine Personen zu Krankengymnastik in Bad Gottleuba-Berggießhübel vorhanden.
In welchen Zeitabständen sollte Krankengymnastik stattfinden?
In den meisten Fällen werden ein bis zwei Einheiten pro Woche durchgeführt. Im Krankenhaus oder während einer Rehabilitationsmaßnahme kann die Frequenz jedoch höher sein. Bei einer Krankengymnastik auf Rezept werden oft erst einmal sechs Behandlungen verordnet. Besteht das Problem weiter, kann der Arzt weitere Behandlungseinheiten verschreiben.
Bis wann muss man in Sachsen ein Rezept für Krankengymnastik einlösen?
Die Gültigkeit von Rezepten für Krankengymnastik wird in der Heilmittelverordnung bestimmt. Sie beträgt aktuell genau vier Wochen, also 28 Tage. Auf dem Rezept darf aber ein abweichendes Datum festgelegt werden.
Können auch Teenager Krankengymnastik beantragen?
Eine physiotherapeutische Behandlung ist altersunabhängig für jeden möglich, der sie benötigt. Ob die Behandlung notwendig ist, legt Ihr Arzt fest. Einige Praxen haben sich sogar ganz auf Kinder spezialisiert. Hier auf dastelefonbuch.de finden Sie die passenden Adressen.
Zahlt meine Krankenkasse in Bad Gottleuba-Berggießhübel die Kosten für Krankengymnastik bei Rückenschmerzen?
Wird die Krankengymnastik auf Rezept verordnet, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Welche, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie beispielsweise Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.
Legende
- 2 Buchung über externe Partner