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Krankengymnastik in Berchtesgaden-Salzberg
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Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Reha-Sport?
Krankengymnastik beschäftigt sich konkret mit bestimmten Körperregionen oder Körperteilen, dagegen geht es beim Reha-Sport ganz allgemein darum, gesund und beweglich zu bleiben. Auch rechtlich gibt es Unterschiede. Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, daher darf sie nur von ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Reha-Sport darf dagegen jeder anbieten. Eine bestimmte Ausbildung ist nur nötig, wenn der Reha-Sport von der Krankenkasse übernommen wird. Dann ist eine B-Lizenz Rehabilitationssport notwendig. Dafür reicht allerdings ein mehrwöchiger Kurs.
Ab welchem Alter kann man Krankengymnastik in Anspruch nehmen?
Unabhängig vom Lebensalter kann jeder, der es benötigt, Krankengymnastik in Anspruch nehmen. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob eine Therapie wichtig ist. In manchen Praxen liegt der Fokus sogar ganz auf der physiotherapeutischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Hier auf dastelefonbuch.de finden Sie die passenden Adressen.
Wie viel kosten 6 Mal Krankengymnastik mit Rezept in Berchtesgaden?
Eine typische Krankengymnastik-Einheit ist etwa 15 bis 25 Minuten lang und kostet etwa 27 Euro. Von diesem Betrag zahlt die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent. Der Eigenanteil für einmal Krankengymnastik liegt also bei etwa 2,70 Euro. Ein Rezept für Krankengymnastik enthält oft 6 Einheiten, somit beträgt die Zuzahlung etwa 16 Euro. Zusammen mit der Rezeptgebühr von 26 Euro liegt der Eigenanteil damit für sechs Einheiten bei etwa 35 Euro. Menschen mit niedrigem Einkommen oder sehr hohen Krankheitskosten können sich von der Zuzahlung befreien lassen.
Wirkt Krankengymnastik sich heilsam auf Rückenschmerzen aus?
Krankengymnastik ist eine bewährte Therapie bei Rückenschmerzen. In vielen Fällen kann eine Stärkung der Rückenmuskulatur die Schmerzen um ein Vielfaches verringern. Ärzte können Krankengymnastik auf Rezept verschreiben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Rezept die Kosten für Rückenschule und Rückengymnastik, oft sogar 80 bis 100 Prozent.
Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.
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