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Krankengymnastik in Bindlach
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Was unterscheidet einen Physiotherapeuten von einem Krankengymnasten?
Physiotherapeut und Krankengymnast meinen das Gleiche. Denn die Krankengymnastik ist Teil der Physiotherapie. Eine besondere Ausbildung nur für Krankengymnastik gibt es nicht, wer Krankengymnastik lernen will, muss Physiotherapie lernen oder studieren. Bis 1994 war Krankengymnast die offizielle Bezeichnung für Physiotherapeuten, heute wird er nur noch inoffiziell verwendet.
Wie oft sollte man zur Krankengymnastik gehen?
Im Normalfall werden ein bis zwei Sitzungen pro Woche durchgeführt. In Krankenhäusern oder während einer Reha-Maßnahme kann die Anzahl jedoch höher sein. Wenn die Krankengymnastik in einer Praxis für Physiotherapie stattfindet, werden oft erst einmal sechs Behandlungen verschrieben. Besteht das Problem weiter, kann der Arzt weitere Behandlungseinheiten verschreiben.
Wie stelle ich einen Antrag auf Krankengymnastik?
Meistens führt der Weg zur Krankengymnastik über ein Rezept. Bei Beschwerden, kann Ihr Arzt Krankengymnastik verordnen. Die Behandlung muss dann nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei einigen präventiven Therapien wie Rückenschulen müssen Sie zunächst bei der Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Informationen dazu finden Sie oft auch auf den Internetseiten Ihrer Versicherung.
Wie viel muss ich in Bindlach bei Krankengymnastik zuzahlen?
Die gute Nachricht vorneweg: Bei Krankengymnastik auf Rezept übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. 10 Prozent müssen Sie allerdings selbst tragen. Zusätzlich fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Wie auch bei anderen Gesundheitsleistungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung aber möglich. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.
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