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Krankengymnastik in Dingelstädt-Struth
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Bis wann muss ich mein Krankengymnastikrezept in Dingelstädt eingelöst haben?
Wenn auf dem ärztlichen Rezept kein Ablaufdatum festgelegt ist, muss es innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Diese Frist wird durch die Heilmittelverordnung festgelegt. Früher galt eine Einlösefrist von zwei Wochen, diese wurde aber mittlerweile auf vier Wochen verdoppelt. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Können auch junge Menschen Krankengymnastik in Anspruch nehmen?
Unabhängig vom Lebensalter kann jeder, der es benötigt, Krankengymnastik in Anspruch nehmen. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob eine Therapie wichtig ist. Einige Praxen haben sich sogar auf Kinder spezialisiert. Adressen finden Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Darf mein Neurologe mir Krankengymnastik verordnen?
Meistens wird vor der Verschreibung von Krankengymnastik zunächst eine Untersuchung durch einen spezialisierten Arzt empfohlen, etwa einen Orthopäden. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben häufig Physiotherapie, etwa nach Operationen. Grundsätzlich darf aber auch Ihr Hausarzt Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen können teilweise auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Ob das möglich ist, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse direkt erfragen.
Wo kann ich in Dingelstädt zur Krankengymnastik gehen?
Krankengymnastik darf nur von speziell dafür ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dafür ist eine dreijährige Ausbildung oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium notwendig. Bestimmte Leistungen dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren angeboten werden. Adressen von Physiotherapie-Praxen in Dingelstädt finden Sie hier bei dastelefonbuch.de.
Was kosten 6 Einheiten Krankengymnastik in Dingelstädt?
Eine Krankengymnastik-Einheit dauert rund 15 bis 25 Minuten und kostet etwa 27 Euro. Von diesem Betrag bezahlt die Krankenkasse 90 Prozent. Der Eigenanteil für einmal Krankengymnastik liegt also bei etwa 2,70 Euro. Meistens werden mit einem Rezept 6 Einheiten Krankengymnastik verschrieben, somit müssen rund 16 Euro zugezahlt werden. Hinzu kommen einmalige 10 Euro Rezeptgebühr, sodass am Ende rund 26 Euro Kosten anfallen. Unter Umständen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.
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