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Krankengymnastik in Dittelbrunn-Hambach
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Welche Kosten muss ich in Dittelbrunn bei Krankengymnastik selbst übernehmen?
Die gute Nachricht vorneweg: Bei Physiotherapie auf Rezept übernimmt die Krankenversicherung 90 Prozent der Kosten. 10 Prozent müssen Sie allerdings selbst tragen. Außerdem fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Wie auch bei anderen Gesundheitsleistungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung aber möglich. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physiotherapie?
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, derzeit auch der am häufigsten verwendete. Wenn von Physiotherapie die Rede ist, bezieht man sich häufig auf die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber unter anderem auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Bis wann kann man sein Rezept für Krankengymnastik einlösen?
Ist auf dem Rezept für Krankengymnastik keine andere Gültigkeit angegeben, ist es 28 Tage lang gültig. Früher waren es nur 14 Tage, doch diese Frist hat der Gesetzgeber auf 28 Tage erhöht. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Können auch Kinder Krankengymnastik beantragen?
Für Krankengymnastik gibt es keine Altersbeschränkung. Zwar nutzen vor allem alte Menschen Physiotherapie, da sie häufiger Beschwerden haben, es gibt jedoch auch Angebote speziell für Kinder und Jugendliche. Hier auf dastelefonbuch.de finden Sie die passenden Adressen.
Muss ich Krankengymnastik bei der Krankenkasse beantragen?
Zwei Wege führen zur Krankengymnastik. Haben Sie Beschwerden, kann ein Arzt Krankengymnastik verschreiben. Die Behandlung muss dann nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei einigen präventiven Anwendungen wie Rückenschulen werden aber nicht auf Rezept verordnet. Einige Krankenkassen übernehmen dennoch einen Teil oder sogar alle Kosten. Informationen dazu finden Sie oft auch auf den Internetseiten Ihrer Versicherung.
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