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Krankengymnastik in Dornburg-Camburg-Camburg
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Was unterscheidet einen Physiotherapeuten von einem Krankengymnasten?
Physiotherapeut und Krankengymnast meinen das Gleiche. Denn Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie. Eine besondere Ausbildung nur für Krankengymnastik existiert nicht, wer Krankengymnastik lernen will, macht eine Ausbildung zum Physiotherapeuten oder studiert Physiotherapie. Bis 1994 war Krankengymnast die im Gesetz verwendete Bezeichnung für Physiotherapeuten, heute wird er nur noch inoffiziell verwendet.
Bis wann habe ich in Dornburg-Camburg Zeit, ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen?
Wenn auf dem Krankengymnastik-Rezept kein anderer Gültigkeitszeitraum angegeben ist, muss es innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Diese Frist wird durch die Heilmittelverordnung festgelegt. Früher galt eine Einlösefrist von zwei Wochen, diese wurde aber mittlerweile auf vier Wochen verdoppelt. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.
Wie häufig sollte man zur Krankengymnastik gehen?
Im Normalfall werden ein bis zwei Therapieeinheiten pro Woche abgehalten. Im Krankenhaus oder während einer Rehabilitationsmaßnahme kann die Frequenz jedoch höher sein. Wenn die Krankengymnastik in einer Praxis für Physiotherapie stattfindet, werden oft zunächst sechs Behandlungen verordnet. Bestehen die Probleme weiter, kann der Arzt ein Rezept mit weiteren sechs Anwendungen ausstellen.
Muss ich Krankengymnastik bei der Krankenkasse beantragen?
Zwei Wege führen zur Krankengymnastik. Haben Sie konkrete Beschwerden, kann ein Arzt Krankengymnastik verordnen. Die Behandlung muss dann nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei einigen vorbeugenden Anwendungen wie Rückenschulen muss man zunächst bei der Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Genaue Informationen kann Ihnen aber nur die Versicherung geben.
Zahlt meine Krankenkasse in Dornburg-Camburg die Kosten für Krankengymnastik bei Rückenschmerzen?
Wird die Krankengymnastik auf Rezept verordnet, zahlt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Die Details erfahren Sie direkt von Ihrer Versicherung.
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