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Krankengymnastik in Ebersbach-Neugersdorf-Ebersbach
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Welche Arten von Krankengymnastik gibt es?
Der Heilmittelkatalog definiert vier Arten von Krankengymnastik. Die meisten Therapien gehören zur sogenannten allgemeinen Krankengymnastik (KG). Neben dieser nennt der Katalog die gerätegestützte Krankengymnastik (kurz KG-Gerät), die Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen (KG-Muko) sowie jene zur Therapie von zentralen Nervenerkrankungen und Rückenmarksschäden (KG-ZNS). Ergänzend dazu führt der Heilmittelkatalog noch mehrere Massagearten, Lymphdrainagen und die Manuelle Therapie als Leistungen der Physiotherapie auf.
Wie oft kann ich Krankengymnastik nutzen?
Ein Rechtsanspruch auf Krankengymnastik besteht nicht. Die Entscheidung über die Notwendigkeit von Krankengymnastik trifft der Arzt. Sie kann sowohl nach einem Schlaganfall, nach einer Operation oder bei akuten Beschwerden wie Rücken- oder Knieschmerzen helfen. Ein Rezept umfasst meistens sechs Behandlungseinheiten. Es besteht die Möglichkeit zwei weitere Rezepte zu erhalten.
Bis zu welchem Datum muss ich ein Rezept für Krankengymnastik einlösen?
Die Gültigkeitsdauer für Krankengymnastik-Rezepte wird in der Heilmittelverordnung geregelt. Sie beträgt genau vier Wochen, also 28 Tage. Auf dem Rezept darf aber eine andere Gültigkeit festgelegt werden. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Was kosten 20 Minuten Krankengymnastik mit Rezept in Ebersbach-Neugersdorf?
Die Kosten für Physiotherapie sind von der Art der Behandlung und der Dauer abhängig. Klassische Krankengymnastik kostet für eine Behandlungseinheit von 15 bis 25 Minuten rund 27 Euro. Von diesen Kosten zahlt die Krankenkasse 90 Prozent. Rund 2,70 Euro pro Einheit müssen also selbst getragen werden. Rechnet man den Betrag auf eine Stunde hoch, so müssen etwa 8 Euro selbst getragen werden. Hinzu kommen pro Rezept einmalig zehn Euro Rezeptgebühr. Für besondere Behandlungsmethoden wie Geräte-Krankengymnastik muss mit höheren Gebühren gerechnet werden.
Sollte ich bei Rückenschmerzen zur Krankengymnastik gehen?
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Ebersbach-Neugersdorf leidet nach einer Studie der AOK rund jeder Dritte an Rückenschmerzen. Haben Sie ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Gebühren übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.
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