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Krankengymnastik in Frensdorf-Reundorf
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Was ist der Unterschied zwischen Physiotherapie und Krankengymnastik?
Krankengymnastik ist Teil der Physiotherapie, im Augenblick auch der am weitesten verbreitete. Wenn von Physiotherapie die Rede ist, bezieht man sich häufig auf die Krankengymnastik. Neben der Krankengymnastik gehören zur Physiotherapie auch die Physikalische Therapie oder Massagen.
Wie oft kann man jedes Jahr Krankengymnastikrezepte ausstellen lassen?
Die Entscheidung darüber, wie lange Sie Krankengymnastik erhalten trifft der Arzt oder die Ärztin. Allerdings setzt die Heilmittelverordnung einen Rahmen. Nach dieser darf der Arzt insgesamt drei Rezepte ausstellen. In begründeten Einzelfällen darf er davon abweichen. Allerdings können nach einer Pause von zwölf Wochen neue Rezepte ausgestellt werden.
Warum treten Schmerzen nach der Krankengymnastik auf?
Hin und wieder schmerzt es nach der ersten Krankengymnastik. Wie bei jeder sportlichen Betätigung kommt es gelegentlich zu Muskelkater, vor allem bei Menschen, die vorher selten Sport gemacht haben. Zudem war der behandelte Bereich oft längere Zeit nicht beansprucht, weil er schmerzte oder nicht beweglich war. Jetzt muss er sich erst wieder an die Bewegung gewöhnen. In den meisten Fällen schwächen sich diese Beschwerden in nachfolgenden Sitzungen ab, und der Muskelkater wird weniger. Dennoch ist es wichtig, Schmerzen mit der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten zu besprechen.
Übernimmt meine Krankenkasse in Frensdorf die Kosten für Krankengymnastik bei Rückenschmerzen?
Wird die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, zahlt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Ihre Krankenkasse informiert Sie über die genauen Regelungen.
Hilft Krankengymnastik auch bei Rückenschmerzen?
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Frensdorf arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Mit einem Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
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