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Krankengymnastik in Geratal-Gräfenroda
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Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physio?
Mit Physio ist die Physiotherapie gemeint. Krankengymnastik ist ein Teilbereich davon, im Augenblick auch der meist praktizierte. Wer von Physio oder Physiotherapie spricht, meint damit meistens die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber unter anderem auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Warum werden die Schmerzen nach der Krankengymnastik schlimmer?
Manchmal schmerzt es etwas nach der ersten Krankengymnastik. Wie bei jeder sportlichen Betätigung kommt es gelegentlich zu Muskelkater, besonders bei Menschen, die in der Vergangenheit selten Sport gemacht haben. Außerdem wurde der trainierte Körperteil meist lange geschont und muss sich jetzt erst wieder an die Bewegung gewöhnen. In der Regel lassen diese Beschwerden in den folgenden Sitzungen nach, und der Muskelkater tritt seltener auf. Dennoch ist es wichtig, Schmerzen mit der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten zu besprechen.
Was ist Krankengymnastik?
Mit Krankengymnastik wird versucht, die Flexibilität des Körpers durch Übungen zurückzugewinnen und Schmerzen zu bekämpfen. Das kann mithilfe von aktiven oder passiven Übungen erreicht werden. Die aktiven Übungen entsprechen am ehesten dem, was man unter "Gymnastik" allgemein versteht. Bei passiven Übungen werden die Bewegungen vom Physiotherapeuten oder der Physiotherapeutin ausgeführt.
Wie häufig sollte man zur Krankengymnastik gehen?
In der Regel werden ein bis zwei Einheiten pro Woche durchgeführt. In Krankenhäusern oder während einer Rehabilitationsmaßnahme kann die Anzahl auch höher sein. Bei einer Krankengymnastik auf Rezept werden meistens zunächst sechs Behandlungen verschrieben. Bestehen die Probleme weiter, kann der Arzt ein Rezept mit weiteren sechs Anwendungen ausstellen.
Was muss ich für eine Krankengymnastik von 20 Minuten in Geratal bezahlen?
Eine Krankengymnastik-Einheit dauert rund 15 bis 25 Minuten und kostet etwa 27 Euro. Davon zahlt die Krankenkasse 90 Prozent. Der Eigenanteil für einmal Krankengymnastik liegt also bei etwa 2,70 Euro. Ein Rezept für Krankengymnastik enthält oft 6 Einheiten, also müssen rund 16 Euro zugezahlt werden. Zusammen mit der Rezeptgebühr von 26 Euro liegt der Eigenanteil damit für sechs Einheiten bei etwa 35 Euro. Wer sich diesen Betrag nicht leisten kann, kann sich unter bestimmten Umständen von der Zuzahlung befreien lassen.
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