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Krankengymnastik in Großhabersdorf
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Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physiotherapie?
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, derzeit auch der am weitesten verbreitete. Wenn von Physiotherapie die Rede ist, bezieht man sich häufig auf die Krankengymnastik. Neben der Krankengymnastik gehören zur Physiotherapie auch die Physikalische Therapie oder Massagen.
Ab welchem Alter kann ich Krankengymnastik beantragen?
Krankengymnastik können alle bekommen, die es benötigen, unabhängig vom Alter. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob eine Therapie wichtig ist. Einige Praxen sind speziell auf die Bedürfnisse von jüngeren Patienten ausgerichtet sind. Welche das in Großhabersdorf sind, sehen Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Wie lang ist die Behandlungsdauer in der Krankengymnastik?
Mit einmal Krankengymnastik ist es meistens nicht getan. Eine Behandlung dauert oft mehrere Wochen. Die Dauer hängt vom Gesundheitszustand und der Erholungsfähigkeit Ihres Körpers ab. Ärzte und Physiotherapeuten überwachen den Fortschritt und können abschätzen, wann die Therapie beendet werden kann. Oft umfasst jedes Rezept sechs Behandlungseinheiten. Bis zu drei Rezepte können meistens problemlos ausgestellt werden.
Was bedeutet "6 Einheiten Krankengymnastik" auf dem Rezept?
Viele Krankengymnastik-Rezepte werden zunächst für sechs Termine ausgestellt. Die Länge einer Einheit ist von der Art der Erkrankung abhängig. In der Regel dauert eine Einheit Krankengymnastik rund 20 Minuten. Das gilt sowohl für die "normale Krankengymnastik", beispielsweise nach einem Bandscheiben-Vorfall als auch bei neurologischen Schädigungen, zum Beispiel für Physiotherapie nach dem Bobath-Konzept. Daher ist auch die Zuzahlung je Einheit in diesen beiden Fällen höher.
Welche Kosten muss ich in Großhabersdorf bei Krankengymnastik selbst übernehmen?
Bei Krankengymnastik und anderen physiotherapeutischen Leistungen müssen Patienten nur 10 Prozent der Kosten selbst tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Außerdem fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Wie auch bei anderen Gesundheitsleistungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung aber möglich. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
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