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Krankengymnastik in Großschönau

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Physiotherapeut
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Welche Bedeutung hat Krankengymnastik für meine Gesundheit?

Die Krankengymnastik hilft, Bewegungsabläufe wieder zu erlernen, die Beweglichkeit zu erhöhen und die Muskulatur gezielt zu stärken, um Schmerzen zu vermeiden oder zu lindern. Unter Umständen können das auch andere Sportarten leisten. Allerdings gehört zur Krankengymnastik auch eine detaillierte Betreuung durch ausgebildete Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen. Bei Problemen wie eingeschränkter Beweglichkeit oder Schmerzen ist sie deshalb oft das Mittel der Wahl.

Wer übernimmt in Großschönau die Kosten für Krankengymnastik?

Der Großteil der Behandlungskosten für Krankengymnastik wird der Krankenkasse übernommen, wenn die Physiotherapie von einem Arzt verschrieben wurde. Im Regelfall müssen Patienten lediglich zehn Prozent der Kosten tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Hinzu kommt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro. Bei einigen Leistungen übernimmt die Krankenkasse auch ohne Rezept einen Teil der Kosten. Das gilt vor allem für Präventivmaßnahmen wie Rückengymnastik. Informieren Sie sich vorher, was ihre Krankenkasse zahlt. Natürlich gibt es immer auch die Option, die Krankengymnastik aus eigener Tasche zu bezahlen.

Warum lassen die Schmerzen nach der Krankengymnastik nicht nach?

Die erste Therapiesitzung geht hin und wieder mit Schmerzen einher. Wie auch beim "normalen" Sport ist Muskelkater oft eine Begleiterscheinung, besonders wenn Sie sonst wenig Sport machen. Daneben können aber auch ausgerechnet die Schmerzen zunehmen, deretwegen man zur Krankengymnastik geht. Denn die Körperregion wurde oft geschont, jetzt wird sie gefordert. Gewöhnlich nehmen die Beschwerden mit der Zeit ab, und der Muskelkater wird seltener. Trotzdem ist es wichtig, die Schmerzen ernst zu nehmen und darüber mit Ihrer Physiotherapeutin oder Ihrem Physiotherapeuten zu sprechen.

Wie lange ist ein Rezept für Krankengymnastik nutzbar?

Nach der Heilmittelverordnung sind Rezepte vier Wochen lang gültig, also 28 Tage. Die zuvor gültige Frist von 14 Tagen wurde vor wenigen Jahren erhöht, sodass jetzt doppelt so viel Zeit zum Einlösen bleiben. Der behandelnde Arzt darf aber einen anderen Gültigkeitszeitraum bestimmen. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.

Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?

Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.

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