Angebotsservice von Das Telefonbuch
Krankengymnastik in Großwallstadt
(3 Treffer)
Leider keine Personen zu Krankengymnastik in Großwallstadt vorhanden.
Was wird bei der Krankengymnastik gemacht?
Wie der Name schon sagt geht es bei Krankengymnastik um Gymnastik. Ziel ist dabei das Wiederherstellen von Beweglichkeit und das Bekämpfen von Schmerzen. Das kann durch aktive oder passive Übungen erreicht werden. Bei aktiven Übungen sind Sie als Patient gefordert, es entspricht am ehesten dem, was man gemeinhin mit "Gymnastik" meint. Bei passiven Übungen übernimmt der Therapeut das Ausführen der Bewegungen.
Bis wann muss man in Bayern ein Rezept für Krankengymnastik einlösen?
Wenn auf dem Krankengymnastik-Rezept keine andere Gültigkeit festgelegt ist, muss es innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Diese Frist wird durch die Heilmittelverordnung bestimmt. Früher galt eine Einlösefrist von 14 Tagen, diese wurde aber inzwischen auf vier Wochen verdoppelt. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.
Was muss ich in Großwallstadt an Zusatzkosten bei der Krankengymnastik tragen?
Bei Krankengymnastik und anderen physiotherapeutischen Leistungen müssen Patienten nur 10 Prozent der Kosten selbst tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Zusätzlich fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Wie auch bei anderen Gesundheitsleistungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung aber möglich. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
Kann Rückenschmerz durch Krankengymnastik gelindert werden?
Krankengymnastik ist eine anerkannte Praxis bei Rückenschmerzen. Krankengymnastik kann dabei auch vorbeugend helfen. Allerdings gelten für solche Rückenschulen andere Kostenerstattungen, denn sie werden nicht auf Rezept verschrieben. Anstatt haben viele Krankenkassen Präventionsprogramme und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Genaue Fragen kann Ihnen dazu aber nur die Krankenversicherung beantworten.
Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
Legende
- 2 Buchung über externe Partner