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Krankengymnastik in Höhenkirchen-Siegertsbrunn
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Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
Warum ist in Höhenkirchen-Siegertsbrunn eine Zuzahlung zur Krankengymnastik erforderlich?
Die Zuzahlung soll verschiedene Funktionen erfüllen. Der finanzielle Aspekt ist dabei nicht unbedingt der wichtigste. Noch wichtiger ist die Signalfunktion. Die Zuzahlung soll den Patienten deutlich machen, dass Krankengymnastik nicht umsonst ist.
Welche Dauer hat eine Krankengymnastik-Behandlung?
Mit einmal Krankengymnastik ist es meistens nicht getan. Eine Behandlung dauert oft mehrere Wochen. Die Anzahl der Therapieeinheiten hängt davon ab, wie groß die Beschwerden sind und wie schnell Ihr Körper sich erholt. Die gute Nachricht ist, dass Ärzte und Physiotherapeuten meist einiges an Erfahrung haben und wissen, wann die Therapie beendet werden kann. Oft umfasst jedes Rezept sechs Behandlungseinheiten. Anschließend folgt meistens eine Untersuchung durch den Arzt. Besteht noch Behandlungsbedarf, kann er weitere Rezepte ausstellen.
Ab welchem Alter kann man Krankengymnastik beantragen?
Eine physiotherapeutische Behandlung ist altersunabhängig für jeden möglich, der sie benötigt. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob eine Therapie wichtig ist. Eine Reihe von Praxen bietet maßgeschneiderte Behandlungsansätze speziell für Kinder und Jugendliche an. Hier auf dastelefonbuch.de finden Sie die passenden Adressen.
Wer stellt mir ein Rezept für Krankengymnastik aus?
Bei vielen Menschen führt der Weg zur Krankengymnastik über einen Orthopäden, einen Neurologen oder einen Chirurgen, je nachdem welche Erkrankung vorliegt. Aber auch ein Allgemeinarzt darf Krankengymnastik verordnen. In einigen Fällen, wie bei Rückenschulen, wird kein Rezept benötigt. Diese Leistungen werden von vielen Krankenkassen auch so übernommen. Ob auch Ihre Krankenkasse das tut, erfahren Sie auf deren Internetseite oder in einer Filiale.
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