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Krankengymnastik in Hamm (Sieg)
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Warum treten Schmerzen nach der Krankengymnastik auf?
Schmerzen nach der ersten Krankengymnastik sind nicht selten. Wie bei anderen sportlichen Aktivitäten kommt es gelegentlich zu Muskelkater, insbesondere bei Menschen, die lange keinen Sport gemacht haben. Daneben können aber auch ausgerechnet die Schmerzen zunehmen, deretwegen man zur Krankengymnastik geht. Denn die Körperregion wurde oft geschont, jetzt wird sie gefordert. Normalerweise vermindern sich diese Beschwerden bei den nächsten Sitzungen, und Muskelkater tritt nicht so oft auf.
Bis wann hat man in Hamm (Sieg) Zeit, mein Rezept für Krankengymnastik zu nutzen?
Wenn auf dem Krankengymnastik-Rezept kein Ablaufdatum steht, muss es innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Diese Frist wird durch die Heilmittelverordnung bestimmt. Früher galt eine Einlösefrist von zwei Wochen, diese wurde aber inzwischen auf vier Wochen verdoppelt.
Wie oft wird ein Besuch bei der Krankengymnastik empfohlen?
In der Regel werden ein bis zwei Einheiten pro Woche durchgeführt. In Krankenhäusern oder während einer Reha-Maßnahme kann die Anzahl auch höher sein. Bei einer Krankengymnastik auf Rezept werden meistens erst einmal sechs Behandlungen verschrieben. Bestehen die Probleme weiter, kann der Arzt weitere Behandlungseinheiten verschreiben.
Wie sinnvoll ist Krankengymnastik bei Rückenschmerzen?
Die Linderung durch Krankengymnastik bei Rückenschmerzen ist anerkannt. Nicht selten ist alleine der Aufbau der Rückenmuskulatur ein entscheidender Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Rezepte für Krankengymnastik werden von Ärzten verschrieben. Aber auch ohne Einbezug der Ärzte übernehmen viele Krankenkassen die Kosten für Rückengymnastik und Rückenschule, oft sogar 80 bis 100 Prozent.
Welche Kosten entstehen für Krankengymnastik ohne Rezept in Hamm (Sieg)?
Auch ohne Rezept kann Krankengymnastik teilweise oder sogar ganz von der Krankenkasse bezahlt werden. Das ist vor allem dann möglich, wenn durch Krankengymnastik spätere Schmerzen vermieden werden können, etwa bei Rückenschulen. Allerdings sind Konditionen je nach Krankenkasse verschieden. Für Selbstzahler kostet eine Rückenschule mit neun Terminen von je einer Stunde Dauer oft 75 bis 100 Euro. Einzelsitzungen sind deutlich teurer, je 20 Minuten kann oft mit 35 bis 50 Euro kalkuliert werden. Besondere Therapien, beispielsweise bei Atemwegserkrankungen, sind teurer, hier können 20 Minuten auch über 50 Euro kosten. Die genauen Preise erfahren Sie aber nur in Ihrer Praxis.
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