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Krankengymnastik in Jüterbog-Schöneiche
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Wie lange habe ich Schmerzen nach der Krankengymnastik?
Nach der ersten Krankengymnastik kommt es manchmal zu Schmerzen. Wie auch beim "normalen" Sport ist Muskelkater oft eine Begleiterscheinung, insbesondere wenn Sie sonst wenig Sport machen. Zudem war der behandelte Bereich oft längere Zeit nicht belastet, weil er schmerzte oder nicht beweglich war. Jetzt muss er sich erst wieder an die Bewegung gewöhnen. Normalerweise vermindern sich diese Beschwerden bei den nächsten Sitzungen, und Muskelkater tritt nicht so oft auf.
Wie lange habe ich in Jüterbog Zeit für das Einlösen eines Krankengymnastikrezepts?
Nach der Heilmittelverordnung sind Rezepte 28 Tage lang gültig, also vier Wochen. Die ehemalige Frist von 14 Tagen wurde vor wenigen Jahren erhöht, sodass jetzt doppelt so viel Zeit zum Einlösen bleiben. Der Arzt darf aber einen abweichenden Gültigkeitszeitraum festlegen.
Wie oft sollte man zur Krankengymnastik gehen?
In der Regel werden ein bis zwei Therapieeinheiten pro Woche durchgeführt. Im Krankenhaus oder während einer Reha-Maßnahme kann die Frequenz auch höher sein. Bei einer Krankengymnastik auf Rezept werden meistens zunächst sechs Behandlungen verordnet. Bestehen die Probleme weiter, kann der Arzt ein Rezept mit weiteren sechs Anwendungen ausstellen.
Wie bekomme ich ein Rezept für Krankengymnastik?
Meistens wird Krankengymnastik von einem Orthopäden, einem Neurologen oder einem Chirurgen verschrieben. Bei vielen Schmerzen und Problemen ist es der Orthopäde, nach einem Schlaganfall dagegen oft der Neurologe. Aber auch der Hausarzt darf Krankengymnastik verordnen. Für andere Anwendungen wie Rückenschulen ist nicht zwingend ein Rezept notwendig. Diese Leistungen werden von vielen Krankenkassen auch so übernommen. Ob auch Ihre Krankenkasse das tut, erfahren Sie auf deren Internetseite oder in einer Filiale.
Wie viel kostet mich die Zuzahlung für Krankengymnastik in Jüterbog?
Bei Krankengymnastik und anderen physiotherapeutischen Leistungen müssen Patienten nur 10 Prozent der Kosten selbst tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Zusätzlich fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
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