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Krankengymnastik in Kellinghusen
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Ab welchem Alter kann man Krankengymnastik beantragen?
Alle Altersgruppen können physiotherapeutische Leistungen erhalten, wenn sie sinnvoll und nötig sind. Ob die Behandlung notwendig ist, legt Ihr Arzt fest. Verschiedene Einrichtungen richten ihr Angebot gezielt an eine kinder- und jugendliche Zielgruppe. Adressen finden Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Wie viele Krankengymnastik-Rezepte kann man pro Jahr erhalten?
Die Entscheidung über die Zahl der Behandlungen trifft der Arzt. Allerdings orientiert er sich dabei an der Heilmittelverordnung. Demnach darf der Arzt zwei Folgerezepte ausstellen, sodass Sie insgesamt drei Rezepte erhalten können. In begründeten Einzelfällen darf er mehr Rezepte ausstellen. Allerdings können nach einer Pause von zwölf Wochen neue Rezepte ausgestellt werden.
Hilft Krankengymnastik auch bei Rückenschmerzen?
Krankengymnastik ist eine bewährte Therapie bei Rückenschmerzen. Ärzte können Krankengymnastik auf Rezept verschreiben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Rezept die Gebühren für Rückenschule und Rückengymnastik, oft sogar 80 bis 100 Prozent.
Wie viel kosten 6 Einheiten Krankengymnastik in Kellinghusen?
Eine typische Krankengymnastik-Einheit dauert rund 15 bis 25 Minuten und wird mit rund 27 Euro in Rechnung gestellt. Davon zahlt die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent. Die zehn Prozent Eigenanteil kosten damit etwa 2,70 Euro. Ein Rezept für Krankengymnastik enthält oft 6 Einheiten, also müssen rund 16 Euro zugezahlt werden. Hinzu kommen einmalige 10 Euro Rezeptgebühr, sodass am Ende rund 26 Euro Kosten anfallen. Menschen mit niedrigem Einkommen oder sehr hohen Krankheitskosten können sich von der Zuzahlung befreien lassen.
Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.
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