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Krankengymnastik in Kiefersfelden
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Übernimmt die Krankenkasse in Kiefersfelden die Kosten bei Rückenschmerzen?
Wird die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Ihre Versicherung informiert Sie über die genauen Regelungen.
Wie unterscheiden sich Physio und Krankengymnastik?
Mit Physio ist die Physiotherapie gemeint. Krankengymnastik ist Teil davon, derzeit auch der meist praktizierte. Wenn von Physio oder Physiotherapie die Rede ist, bezieht man sich überwiegend auf die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber unter anderem auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Bis wann kann ich mein Rezept für Krankengymnastik in Kiefersfelden eingelöst haben?
Ist auf dem Rezept für Krankengymnastik keine andere Gültigkeit festgelegt, dann ist es 28 Tage gültig. Bis vor kurzem waren es nur 14 Tage, doch diese Frist hat der Gesetzgeber auf 28 Tage erhöht.
Warum lassen die Schmerzen nach der Krankengymnastik nicht nach?
Schmerzen nach der ersten Krankengymnastik sind nicht selten. Wie bei anderen sportlichen Aktivitäten kann auch hier Muskelkater auftreten, vor allem bei untrainierten Menschen. Daneben können aber auch ausgerechnet die Schmerzen zunehmen, deretwegen man zur Krankengymnastik geht. Denn die Körperregion wurde oft geschont, jetzt wird sie gefordert. Gewöhnlich nehmen die Beschwerden mit der Zeit ab, und der Muskelkater wird seltener. Dennoch ist es wichtig, Schmerzen mit der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten zu besprechen.
Hilft Krankengymnastik auch bei Rückenschmerzen?
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Kiefersfelden arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Haben Sie ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Gebühren erstattet. Genaue Auskunft finden Sie bei der Krankenkasse.
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