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Krankengymnastik in Kirchheim am Neckar
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Welche Methoden gibt es in der Krankengymnastik?
Der Heilmittelkatalog unterscheidet vier Hauptarten von Krankengymnastik. Die meisten Therapien gehören zur allgemeinen Krankengymnastik (KG). Neben dieser existiert noch die gerätegestützte Krankengymnastik (abgekürzt als KG-Gerät), die Krankengymnastik zur Therapie von zentralen Nervenerkrankungen und Rückenmarksschäden (KG-ZNS) sowie jene zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen (KG-Muko). Krankengymnastik ist ein Teil der Physiotherapie. Sie ist sogar der wichtigste Teil, daneben führt der Heilmittelkatalog als Bestandteile der Physiotherapie unter anderem noch Massagen, Lymphdrainagen oder Manuelle Therapie auf.
Ab welchem Alter kann ich Krankengymnastik in Anspruch nehmen?
Unabhängig vom Lebensalter kann jeder, der es benötigt, Krankengymnastik in Anspruch nehmen. Der Arzt bestimmt, ob die Behandlung notwendig ist. Verschiedene Einrichtungen richten ihr Angebot gezielt an eine kinder- und jugendliche Zielgruppe. Welche das in Kirchheim am Neckar sind, sehen Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Welche Kosten entstehen in Kirchheim am Neckar für Krankengymnastik mit Rezept?
Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, zahlt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Der Patient zahlt nur 10 Prozent der Kosten und eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro. Für sechs Behandlungen von je 15 bis 25 Minuten berechnet die Praxis meist rund 160 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
Kann ich bei Rückenschmerzen zur Krankengymnastik gehen?
Die Linderung durch Krankengymnastik bei Rückenschmerzen hat sich bewährt. Krankengymnastik kann dabei auch vorbeugend helfen. Weil diese Rückenschulen nicht auf Rezept verschrieben werden, gelten andere Kostenerstattungen. Anstatt haben viele Krankenkassen Programme zur Prävention und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Genaue Fragen kann Ihnen dazu aber nur die Krankenkasse beantworten.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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