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Krankengymnastik in Linnich
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Welche Methoden gibt es in der Krankengymnastik?
Der Heilmittelkatalog legt vier Arten von Krankengymnastik fest. Die meisten Anwendungen gehören zur allgemeinen Krankengymnastik (KG). Daneben gibt es noch die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), die Krankengymnastik zur Therapie von zentralen Nervenerkrankungen und Rückenmarksschäden (KG-ZNS) sowie jene zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen (KG-Muko). Die Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, zu der auch manuelle Therapien und verschiedene Massagearten gehören.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei 20 Minuten Krankengymnastik in Linnich?
Die Kosten für Physiotherapie liegen bei der klassischen Krankengymnastik bei rund 27 Euro für 15 bis 25 Minuten. Von diesen Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent. Etwa 2,70 Euro pro Krankengymnastik müssen also selbst getragen werden. Pro Stunde, also für rund drei Einheiten, müssen Versicherte etwa 8 Euro zuzahlen. Hinzu kommen pro Rezept einmalig zehn Euro Rezeptgebühr. Besondere Behandlungsmethoden wie Geräte-Krankengymnastik sind teurer.
Wie viele Krankengymnastik-Rezepte kann man pro Jahr erhalten?
Die Entscheidung darüber, wie lange Sie Krankengymnastik erhalten trifft der Arzt oder die Ärztin. Allerdings orientiert er sich dabei an der Heilmittelverordnung. Demnach darf der Arzt zwei Folgerezepte ausstellen, sodass Sie insgesamt drei Rezepte erhalten können. In begründeten Einzelfällen darf davon abgewichen werden. Immerhin können nach einer Pause von zwölf Wochen neue Rezepte ausgestellt werden.
Bis wann muss man in Linnich ein Rezept für Krankengymnastik einlösen?
Steht auf dem ärztlichen Rezept kein anderer Gültigkeitszeitraum, dann ist es 28 Tage gültig. Bis vor kurzem waren es nur zwei Wochen, doch diese Frist hat der Gesetzgeber auf 28 Tage erhöht. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.
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