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Krankengymnastik in Lossatal
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Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physiotherapie?
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, aktuell auch der am häufigsten verwendete. Wer von Physiotherapie redet, meint damit meistens die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber unter anderem auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Warum lassen die Schmerzen nach der Krankengymnastik nicht nach?
Schmerzen nach der ersten Therapiesitzung sind nicht selten. Wie bei anderen sportlichen Aktivitäten kann auch hier Muskelkater vorkommen, insbesondere bei wenig trainierten Menschen. Zum anderen wurde die betroffene Körperpartie zumeist längere Zeit nicht beansprucht und muss sich wieder an die reguläre Betätigung gewöhnen. Typischerweise lassen diese Beschwerden in weiteren Sitzungen nach.
Bis zu welchem Datum muss ich mein Rezept für Krankengymnastik in Sachsen eingelöst haben?
Rezepte sind nach der Heilmittelverordnung vier Wochen lang gültig. Die zuvor gültige Frist von 14 Tagen wurde vor wenigen Jahren erhöht, sodass nun doppelt so viel Zeit zum Einlösen bleiben. Der Arzt darf aber einen abweichenden Gültigkeitszeitraum bestimmen. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
Wie viel muss ich für eine Krankengymnastik von 20 Minuten in Lossatal bezahlen?
Eine typische Einheit Krankengymnastik ist etwa 15 bis 25 Minuten lang und wird mit rund 27 Euro in Rechnung gestellt. Davon zahlt die Krankenkasse den Großteil, nämlich 90 Prozent. Der Eigenanteil für einmal Krankengymnastik liegt also bei etwa 2,70 Euro. Ein Rezept für Krankengymnastik enthält oft 6 Einheiten, somit müssen rund 16 Euro zugezahlt werden. Zusammen mit der Rezeptgebühr von 26 Euro liegt der Eigenanteil damit für sechs Einheiten bei etwa 35 Euro. Wer sich diesen Betrag nicht leisten kann, kann sich unter bestimmten Umständen von der Zuzahlung befreien lassen.
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