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Krankengymnastik in Marschacht
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Worin unterscheiden sich Krankengymnastik und Physiotherapie?
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch der am weitesten verbreitete. Wer von Physiotherapie redet, meint damit meistens die Krankengymnastik. Neben der Krankengymnastik gehören zur Physiotherapie auch die Physikalische Therapie oder Massagen.
Ab welchem Alter kann ich Krankengymnastik in Anspruch nehmen?
Egal in welchem Alter, jeder kann Krankengymnastik bekommen, wenn er es benötigt. Ihr Arzt entscheidet, ob die Behandlung bei Ihnen erforderlich ist. Eine Reihe von Praxen bietet maßgeschneiderte Behandlungsansätze speziell für Kinder und Jugendliche an. Hier auf dastelefonbuch.de finden Sie die passenden Adressen.
Wo beantrage ich Krankengymnastik?
Meistens führt der Weg zur Krankengymnastik über ein Rezept. Bei Beschwerden, kann ein Arzt Ihnen Krankengymnastik verschreiben. Die Behandlung muss dann nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei einigen vorbeugenden Anwendungen wie Rückenschulen müssen Sie zunächst bei der Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Genaue kann Ihnen aber nur die Versicherung geben.
Welche Zuzahlungen fallen bei Krankengymnastik in Marschacht an?
Bei Krankengymnastik und anderen physiotherapeutischen Leistungen müssen Patienten nur 10 Prozent der Kosten selbst tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Außerdem fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
Wie viel kostet Krankengymnastik bei Mukoviszidose?
Neben der regulären Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko), Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Neurologische Krankengymnastik kommt beispielsweise nach Schlaganfällen oder bei Parkinson-Erkrankten zum Einsatz. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Bei gerätegestützter Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik und rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen. Weil Atemwegs-Krankengymnastik vor allem bei Mukoviszidose und Krankheiten mit vergleichbaren Schädigungen eingesetzt wird, wird sie auch als KG-Muko abgekürzt.
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