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Krankengymnastik in Niedere Börde
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Wie unterscheiden sich Physiotherapie und Krankengymnastik?
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, aktuell auch der am meisten angewandte. Wer von Physiotherapie spricht, meint damit meistens die Krankengymnastik. Neben der Krankengymnastik gehören zur Physiotherapie auch die Physikalische Therapie oder Massagen.
Wirkt sich Krankengymnastik positiv auf Rückenschmerzen aus?
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Niedere Börde leiden immer mehr Menschen an Rückenschmerzen. Haben Sie ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.
Was kostet Krankengymnastik bei Mukoviszidose?
Für ausgewählte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung spezielle Krankengymnastik-Formen vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko), die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS) und die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät). Neurologische Krankengymnastik kommt zum Beispiel bei Parkinso-Erkrankten oder nach Schlaganfällen zum Einsatz. Besonders bekannt ist hier das Bobath-Konzept. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Dagegen werden Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane und gerätegestützte Krankengymnastik üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 8 Euro bei KG-Muko und etwa 5 Euro bei KG-Gerät.
Wer bezahlt in Niedere Börde die Kosten für Krankengymnastik?
Der Großteil der Behandlungskosten für Krankengymnastik wird der Krankenkasse übernommen, wenn die Physiotherapie von einem Arzt verschrieben wurde. Im Regelfall werden 90 Prozent der Kosten von der Kasse getragen, während Sie 10 Prozent und eine einmalige Zuzahlung von 10 Euro selbst übernehmen müssen. Bei einigen Leistungen übernimmt die Krankenkasse auch ohne Rezept einen Teil der Kosten. Das gilt vor allem für Präventivmaßnahmen wie Rückengymnastik. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse an, welche Kosten sie übernimmt. Natürlich gibt es immer auch die Option, die Krankengymnastik selbst zu bezahlen.
Welche Leistungen werden in der Krankengymnastik erbracht?
Mit Krankengymnastik wird versucht, die Flexibilität des Körpers durch Übungen zurückzugewinnen und Schmerzen zu bekämpfen. Dazu gehören sowohl aktive Übungen wie Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen der Patient mitwirkt, als auch passive Anwendungen, bei denen der Physiotherapeut oder die Physiotherapeutin etwa die Muskeln dehnt.
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