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Krankengymnastik in Niederwiesa
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Wie lange ist ein Krankengymnastikrezept gültig?
Wenn auf dem Krankengymnastik-Rezept kein anderer Gültigkeitszeitraum steht, muss es innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Diese Frist wird durch die Heilmittelverordnung festgelegt. Früher galt eine Einlösefrist von zwei Wochen, diese wurde aber inzwischen auf vier Wochen verdoppelt. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.
Können auch Kinder Krankengymnastik beantragen?
Für Krankengymnastik gibt es keine Altersbeschränkungen. Zwar nutzen vor allem alte Menschen Physiotherapie, da sie häufiger Beschwerden haben, es gibt jedoch auch Angebote speziell für Kinder und Jugendliche. Hier auf dastelefonbuch.de finden Sie die passenden Adressen.
Mit welchen Übungen arbeitet die Krankengymnastik?
Krankengymnastik soll durch Bewegung körperliche Probleme lindern. Dazu gehören sowohl Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen der Patient mitwirkt, als auch passive Anwendungen, bei denen der Physiotherapeut oder die Physiotherapeutin etwa die Muskeln dehnt.
Wie oft kann ich Krankengymnastik machen?
Die Anzahl der Behandlungen ist abhängig von der medizinischen Notwendigkeit. Einen Rechtsanspruch auf Krankengymnastik gibt es aber nicht, die Entscheidung darüber fällt der Arzt. Krankengymnastik kann bei verschiedenen Arten von Schmerzen helfen, aber auch bei verschiedenen Krankheiten, die die Atemwege betreffen, etwa bei der Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose. Auch nach Operationen oder Schlaganfällen wird sie oft eingesetzt. Üblicherweise werden zunächst sechs Behandlungseinheiten verschrieben. Üblicherweise wird nach dem ersten Rezept zunächst der Erfolg überprüft. Wenn nötig, können zwei weitere Rezepte ausgestellt werden.
Was muss ich in Niederwiesa an Zusatzkosten bei der Krankengymnastik tragen?
Die gute Nachricht vorneweg: Bei Physiotherapie auf Rezept übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. 10 Prozent müssen Sie allerdings selbst tragen. Zusätzlich fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
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