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Krankengymnastik in Oderwitz
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Wer darf in Oderwitz Krankengymnastik anbieten?
In Oderwitz und Umgebung gibt es zahlreiche Praxen für Physiotherapie, die Krankengymnastik anbieten dürfen. Auch in Reha-Kliniken und Krankenhäusern gibt es Physiotherapeuten, diese sind aber meistens nur für die Patienten dieser Institutionen zuständig. Die Liste auf dastelefonbuch.de bietet dir einen Überblick über die Praxen in Oderwitz.
Wie viel muss ich in Oderwitz bei Krankengymnastik zuzahlen?
Die gute Nachricht vorneweg: Bei Krankengymnastik auf Rezept übernimmt die Krankenversicherung 90 Prozent der Kosten. 10 Prozent müssen Sie allerdings selbst tragen. Außerdem fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Wie auch bei anderen Gesundheitsleistungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung aber möglich. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
Muss ich Krankengymnastik bei der Krankenkasse beantragen?
Meistens führt der Weg zur Krankengymnastik über ein Rezept. Bei Beschwerden, kann Ihr Arzt Ihnen Krankengymnastik verschreiben. Sie müssen die Behandlung dann nicht bei der Krankenkasse beantragen, sondern erhalten sie auf Rezept. Bei einigen präventiven Anwendungen wie Rückenschulen muss man zunächst bei der Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Genaue Informationen kann Ihnen aber nur die Versicherung geben.
Ab welchem Alter kann man Krankengymnastik verschrieben bekommen?
Krankengymnastik können alle bekommen, die es benötigen, unabhängig vom Alter. Ob die Behandlung notwendig ist, legt Ihr Arzt fest. Einige Praxen sind speziell auf die Bedürfnisse von jüngeren Patienten ausgerichtet sind. Welche das in Oderwitz sind, sehen Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Bis zu welchem Zeitpunkt muss man sein Krankengymnastikrezept einlösen?
Rezepte sind nach der Heilmittelverordnung vier Wochen lang gültig, also 28 Tage. Die zuvor gültige Frist von 14 Tagen wurde vor wenigen Jahren erhöht, sodass jetzt zwei Wochen mehr Zeit für die Einlösung bleiben. Der Arzt darf aber einen abweichenden Gültigkeitszeitraum angeben. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
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