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Krankengymnastik in Offenbach an der Queich
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Worin unterscheiden sich Physiotherapie und Krankengymnastik?
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch der am meisten angewandte. Wer von Physiotherapie redet, meint damit meistens die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber beispielsweise auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Können auch junge Menschen Krankengymnastik in Anspruch nehmen?
Alle Altersgruppen können physiotherapeutische Leistungen erhalten, wenn sie sinnvoll und nötig sind. Ihr Arzt entscheidet, ob die Behandlung bei Ihnen erforderlich ist. Einige Praxen sind speziell auf die Bedürfnisse von jüngeren Patienten ausgerichtet sind. Welche das in Offenbach an der Queich sind, sehen Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Welche Leistungen werden in der Krankengymnastik erbracht?
Krankengymnastik soll durch Bewegungen die Mobilität wiederherstellen und Schmerzen verhindern. Das kann mithilfe von aktiven oder passiven Übungen erreicht werden. Bei aktiven Übungen ist der Patient selbst gefordert, es entspricht am ehesten dem, was man unter "Gymnastik" verstehen. Bei passiven Übungen übernimmt der Therapeut das Ausführen der Bewegungen.
Muss ich Krankengymnastik bei der Krankenkasse beantragen?
Meistens führt der Weg zur Krankengymnastik über ein Rezept. Haben Sie konkrete Beschwerden, kann ein Arzt Ihnen Krankengymnastik verschreiben. Sie müssen die Behandlung dann nicht bei der Krankenkasse beantragen, sondern erhalten sie auf Rezept. Bei einigen präventiven Therapien wie Rückenschulen müssen Sie zunächst bei der Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Genaue Auskunft kann Ihnen aber nur die Versicherung geben.
Übernimmt meine Krankenkasse in Offenbach an der Queich die Kosten für Krankengymnastik?
Wird die Krankengymnastik auf Rezept verordnet, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Fragen Sie dazu direkt bei Ihrer Versicherung nach den aktuellen Vorgaben.
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