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Krankengymnastik in Ortenberg Hess
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Was sind die unterschiedlichen Varianten der Krankengymnastik?
Der Heilmittelkatalog definiert vier Arten von Krankengymnastik. Die meisten Therapien gehören zur allgemeinen Krankengymnastik (KG). Neben dieser existiert die gerätegestützte Krankengymnastik (abgekürzt als KG-Gerät), die Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen (KG-Muko) sowie jene zur Therapie von zentralen Nervenerkrankungen und Rückenmarksschäden (KG-ZNS). Ergänzend dazu führt der Heilmittelkatalog noch zahlreiche Massagearten, die Manuelle Therapie und Lymphdrainagen auf, die gemeinsam mit den vier Arten der Krankengymnastik die Physiotherapie bilden.
Wie hoch sind in Ortenberg (Hessen) die Kosten für Krankengymnastik mit Rezept?
Wenn die Krankengymnastik ärztlich verschrieben wurde, zahlt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Der Patient zahlt nur 10 Prozent der Kosten und eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro. Für sechs Behandlungen von je 15 bis 25 Minuten, die etwa 160 Euro kosten, zahlen Sie selbst lediglich 16 Euro plus die Zuzahlung, also insgesamt 30 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
Darf mein Hausarzt mir ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen?
Oft wird vor der Verschreibung von Krankengymnastik erst eine Untersuchung durch einen spezialisierten Arzt empfohlen, beispielsweise einen Orthopäden. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben häufig Physiotherapie, zum Beispiel nach Operationen oder Schlaganfällen. In der Regel darf aber auch Ihr Hausarzt Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen können teilweise auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Ob das möglich ist, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse direkt erfragen.
Ab welchem Alter kann man Krankengymnastik verschrieben bekommen?
Egal in welchem Alter, jeder kann Krankengymnastik bekommen, wenn er es benötigt. Ihr Arzt entscheidet, ob die Behandlung bei Ihnen erforderlich ist. Einige Praxen sind speziell auf die Bedürfnisse von jüngeren Patienten ausgerichtet sind. Adressen finden Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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