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Krankengymnastik in Panschwitz-Kuckau
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Kann Krankengymnastik bei Rückenschmerzen helfen?
Krankengymnastik ist ein bewährtes Mittel bei Rückenschmerzen. Oft kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen spürbar verringern. Gegen die Schmerzen kann Krankengymnastik auch vorbeugend helfen. Allerdings gelten für solche Rückenschulen andere Kostenerstattungen, da diese nicht auf Rezept verschrieben werden. Anstatt haben viele Krankenkassen Präventionsprogramme und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Genaue Fragen kann Ihnen dazu aber nur die Krankenkasse beantworten.
Warum ist in Panschwitz-Kuckau eine Zuzahlung zur Krankengymnastik erforderlich?
Die Zuzahlung hat verschiedene Ziele. Dass nur 90 und nicht 100 Prozent der Kosten von der Krankenkasse übernommen werde, bedeutet zunächst eine Ersparnis. Doch das ist keineswegs der wichtigste Grund. Wichtiger ist die Signalfunktion. Die Zuzahlung soll den Patientinnen und Patienten klarmachen, dass Krankengymnastik nicht umsonst ist.
Warum lassen die Schmerzen nach der Krankengymnastik nicht nach?
Die erste Krankengymnastik geht hin und wieder mit Schmerzen einher. Wie auch beim "normalen" Sport ist Muskelkater oft eine Begleiterscheinung, besonders wenn Sie sonst wenig Sport machen. Zudem war der behandelte Bereich oft längere Zeit nicht beansprucht, weil er schmerzte oder nicht beweglich war. Jetzt muss er sich erst wieder an die Bewegung gewöhnen. Typischerweise lassen diese Beschwerden in weiteren Sitzungen nach. Trotzdem ist es wichtig, die Schmerzen ernst zu nehmen und darüber mit Ihrer Physiotherapeutin oder Ihrem Physiotherapeuten zu sprechen.
Bis wann ist ein Rezept für Krankengymnastik in Panschwitz-Kuckau verwendbar?
Nach der Heilmittelverordnung sind Rezepte 28 Tage lang gültig. Die ehemalige Frist von 14 Tagen wurde vor wenigen Jahren erhöht, sodass jetzt doppelt so viel Zeit zum Einlösen bleiben. Der Arzt darf aber einen abweichenden Gültigkeitszeitraum angeben. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Was kostet Krankengymnastik am Gerät?
Für ausgewählte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung spezielle Krankengymnastik-Formen vor. Das sind insbesondere die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Dagegen werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 5 Euro bei KG-Gerät und etwa 8 Euro bei KG-Muko.
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