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Krankengymnastik in Petershagen/Eggersdorf-Petershagen
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Bis wann muss man in Petershagen/Eggersdorf ein Rezept für Krankengymnastik einlösen?
Nach der Heilmittelverordnung sind Rezepte 28 Tage lang gültig, also vier Wochen. Die zuvor gültige Frist von 14 Tagen wurde vor wenigen Jahren verdoppelt, sodass jetzt zwei Wochen mehr Zeit für die Einlösung bleiben. Der Arzt darf aber einen abweichenden Gültigkeitszeitraum bestimmen.
Warum treten Schmerzen nach der Krankengymnastik auf?
Schmerzen nach der ersten Therapiesitzung sind nicht selten. Wie bei anderen sportlichen Aktivitäten kann auch hier Muskelkater vorkommen, vor allem bei wenig trainierten Menschen. Zum anderen wurde die betroffene Körperpartie zumeist längere Zeit geschont und muss sich wieder an die reguläre Betätigung gewöhnen. In den meisten Fällen schwächen sich diese Beschwerden in nachfolgenden Sitzungen ab, und der Muskelkater wird weniger.
Können Rückenschmerzen durch Krankengymnastik effektiv gelindert werden?
Krankengymnastik ist ein bewährtes Mittel bei Rückenschmerzen. Nicht selten ist alleine die Stärkung der Rückenmuskulatur ein zentraler Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Gegen die Schmerzen kann Krankengymnastik auch vorbeugend helfen. Weil diese Rückenschulen nicht auf Rezept verschrieben werden, gelten andere Kostenerstattungen. Stattdessen haben viele Krankenkassen Programme zur Prävention und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Jede Versicherung legt ihre eigenen Richtlinien fest, sodass du am besten direkt bei der Kasse nachfragst.
Wo beantrage ich Krankengymnastik?
Meistens führt der Weg zur Krankengymnastik über ein Rezept. Haben Sie Beschwerden, kann ein Arzt Krankengymnastik verschreiben. Die Behandlung muss dann nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei einigen vorbeugenden Therapien wie Rückenschulen muss man zunächst bei der Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Informationen dazu finden Sie oft auch auf den Internetseiten Ihrer Versicherung.
Wie hoch sind in Petershagen/Eggersdorf die Kosten für Krankengymnastik mit Rezept?
Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben wurde, übernimmt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Sie selbst zahlen nur 10 Prozent plus die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro pro Rezept. Für sechs Behandlungen von je 15 bis 25 Minuten, die etwa 160 Euro kosten, zahlen Sie selbst lediglich 16 Euro plus die Zuzahlung, also insgesamt 30 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
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