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Krankengymnastik in Plankstadt
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Welche Bedeutung hat Krankengymnastik für meine Gesundheit?
Die Krankengymnastik hilft, die Beweglichkeit zu erhöhen und Schmerzen zu vermeiden. Grundsätzlich können das auch andere sportliche Übungen leisten. Nichtsdestotrotz gehört zur Krankengymnastik auch eine individuelle Betreuung durch ausgebildete Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen. Bei Problemen wie Schmerzen oder eingeschränkter Beweglichkeit ist sie deshalb die bevorzugte Option.
Was kostet einmal Physiotherapie in Plankstadt?
Eine typische Einheit Krankengymnastik ist etwa 15 bis 25 Minuten lang und wird mit rund 27 Euro in Rechnung gestellt. Davon zahlt die Krankenkasse 90 Prozent. Die zehn Prozent Eigenanteil kosten damit etwa 2,70 Euro. Ein Rezept für Krankengymnastik enthält oft 6 Einheiten, somit beträgt die Zuzahlung etwa 16 Euro. Zusammen mit der Rezeptgebühr von 26 Euro liegt der Eigenanteil damit für sechs Einheiten bei etwa 35 Euro. Unter Umständen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.
Warum verschreibt mein Arzt keine Krankengymnastik?
Krankengymnastik soll vor allem Schmerzen mindern und die Beweglichkeit wiederherstellen. Wenn es das Ziel ist, beweglich im Alltag, gibt es genügend andere Sportarten. Vor allem ländliche und kleinstädtische Gebiete wie Plankstadt bieten zahlreiche Optionen, von schönen Laufstrecken bis zu einer großen Anzahl an Vereinen. Auch ein Gym kann eine gute Wahl sein. Ist für Sie kein geeignetes in Plankstadt dabei, suchen Sie einfach in einer anderen Stadtin der Nähe.
Kann Krankengymnastik auch bei Rückenschmerzen helfen?
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Plankstadt leiden immer mehr Menschen an Rückenschmerzen. Haben Sie ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse erstattet. Genaue Auskunft finden Sie bei der Krankenkasse.
Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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