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Krankengymnastik in Rosenbach/Vogtl.
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Was sind die unterschiedlichen Varianten der Krankengymnastik?
Der offizielle Heilmittelkatalog unterscheidet vier Hauptarten von Krankengymnastik. Die meisten Therapien gehören zur allgemeinen Krankengymnastik (KG). Als zweite Säule gibt es die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), die Krankengymnastik zur Therapie von zentralen Nervenerkrankungen und Rückenmarksschäden (KG-ZNS) sowie jene zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen (KG-Muko). Ergänzend dazu führt der Heilmittelkatalog noch diverse Massagearten, Lymphdrainagen und die Manuelle Therapie auf, die gemeinsam mit den vier Arten der Krankengymnastik die Physiotherapie bilden.
Wie lange dauert eine Krankengymnastik-Behandlung?
Eine Krankengymnastik-Behandlung erstreckt sich in der Regel über mehrere Wochen oder sogar Monate. Die genaue Dauer hängt vom Gesundheitszustand und der Erholungsfähigkeit Ihres Körpers ab. Ärzte und Physiotherapeuten überwachen den Fortschritt und können abschätzen, wann die Therapie beendet werden kann. Üblicherweise umfasst jedes Rezept sechs Behandlungseinheiten. Anschließend folgt meistens eine Untersuchung durch den Arzt. Besteht noch Behandlungsbedarf, kann er weitere Rezepte ausstellen.
Wie lange habe ich in Rosenbach/Vogtland Zeit für das Einlösen eines Rezepts für Krankengymnastik?
Die Gültigkeitsdauer für Krankengymnastik-Rezepte wird in der Heilmittelverordnung geregelt. Sie beträgt aktuell genau vier Wochen, also 28 Tage. Auf dem Rezept darf aber ein anderes Datum festgelegt werden.
Wer übernimmt die Kosten für Krankengymnastik in Rosenbach/Vogtland?
Bei Vorlage eines vom Arzt verschriebenen Rezepts deckt die Krankenkasse die meisten Kosten für die Physiotherapie. Üblicherweise werden 90 Prozent der Kosten von der Kasse getragen, während Sie 10 Prozent und eine einmalige Zuzahlung von 10 Euro selbst übernehmen müssen. Bei einigen Leistungen übernimmt die Krankenkasse auch ohne Rezept einen Teil der Kosten. Das gilt vor allem für Präventivmaßnahmen wie Rückengymnastik. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse an, welche Kosten sie übernimmt. Daneben gibt es auch die Option, die Physiotherapie aus eigener Tasche zu bezahlen.
Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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