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Krankengymnastik in Sasbach b Achern-Obersasbach
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Bis wann kann ich ein Rezept für Krankengymnastik in Baden-Württemberg einlösen?
Nach der Heilmittelverordnung sind Rezepte 28 Tage lang gültig, also vier Wochen. Die zuvor gültige Frist von 14 Tagen wurde vor wenigen Jahren erhöht, sodass jetzt zwei Wochen mehr Zeit zum Einlösen bleiben. Der behandelnde Arzt darf aber einen abweichenden Gültigkeitszeitraum angeben. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Ab welchem Alter kann ich Krankengymnastik beantragen?
Unabhängig vom Lebensalter kann jeder, der es benötigt, Krankengymnastik in Anspruch nehmen. Der Arzt bestimmt, ob die Behandlung notwendig ist. In manchen Praxen liegt der Fokus sogar ganz auf der physiotherapeutischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Adressen finden Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Muss ich Krankengymnastik bei der Krankenkasse beantragen?
Zwei Wege führen zur Krankengymnastik. Bei Beschwerden, kann ein Arzt Ihnen Krankengymnastik verschreiben. Die Behandlung muss dann nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei einigen vorbeugenden Therapien wie Rückenschulen werden dagegen nicht auf Rezept verordnet. Einige Krankenkassen übernehmen dennoch einen Teil oder sogar alle Kosten. Genaue Informationen kann Ihnen aber nur Ihre Versicherung geben.
Zahlt meine Krankenkasse in Sasbach die Kosten für Krankengymnastik bei Rückenschmerzen?
Wird die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, bezahlt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Welche, erfahren Sie direkt bei Ihrem Versicherungsträger.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.
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