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Krankengymnastik in Sassnitz
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Bis wann muss ich mein Rezept für Krankengymnastik in Sassnitz eingelöst haben?
Wenn auf dem Rezept für Krankengymnastik kein anderer Zeitraum festgelegt ist, muss es innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Diese Frist wird durch die Heilmittelverordnung festgelegt. Früher galt eine Einlösefrist von 14 Tagen, diese wurde aber inzwischen auf vier Wochen verdoppelt.
Können auch Kinder Krankengymnastik beantragen?
Eine physiotherapeutische Behandlung ist altersunabhängig für jeden möglich, der sie benötigt. Der Arzt bestimmt, ob die Behandlung notwendig ist. Eine Reihe von Praxen bietet maßgeschneiderte Behandlungsansätze speziell für Kinder und Jugendliche an. Welche das in Sassnitz sind, sehen Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Wie oft kann man im Jahr ein Rezept für Krankengymnastik erhalten?
Die Entscheidung über die Länge der Behandlung trifft der Arzt. Allerdings orientiert er sich dabei an der Heilmittelverordnung. Demnach darf der Arzt zwei Folgerezepte ausstellen, sodass Sie insgesamt drei Rezepte erhalten können. Nur in begründeten Einzelfällen darf er davon abweichen. Allerdings können nach einer Pause von zwölf Wochen neue Rezepte ausgestellt werden.
Muss ich Krankengymnastik bei der Krankenkasse beantragen?
Zwei Wege führen zur Krankengymnastik. Haben Sie konkrete Beschwerden, kann Ihr Arzt Krankengymnastik verschreiben. Die Behandlung muss dann nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei einigen vorbeugenden Therapien wie Rückenschulen werden nicht auf Rezept verordnet. Einige Krankenkassen übernehmen dennoch einen Teil oder sogar alle Kosten. Genaue Auskunft kann Ihnen aber nur Ihre Versicherung geben.
Wie hoch sind die Kosten für Krankengymnastik mit einem Rezept in Sassnitz?
Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben wurde, bezahlt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Der Patient zahlt nur 10 Prozent der Kosten und eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro. Für sechs Behandlungen von je 20 Minuten, die etwa 160 Euro kosten, zahlen Sie selbst lediglich 16 Euro plus die Zuzahlung, also insgesamt 30 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
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