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Krankengymnastik in Schwarmstedt
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Ab welchem Alter kann ich Krankengymnastik verschrieben bekommen?
Krankengymnastik können alle bekommen, die es benötigen, unabhängig vom Alter. Ob eine Behandlung bei Ihnen sinnvoll ist, entscheidet der Arzt. Verschiedene Einrichtungen richten ihr Angebot gezielt an eine kinder- und jugendliche Zielgruppe. Adressen finden Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Wie lange habe ich Zeit, mein Krankengymnastikrezept einzulösen?
Die Gültigkeitsdauer für Krankengymnastik-Rezepte wird in der Heilmittelverordnung bestimmt. Sie beträgt genau vier Wochen, also 28 Tage. Auf dem Rezept darf aber eine abweichende Gültigkeit festgelegt werden. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Darf mein Neurologe mir Krankengymnastik verordnen?
Oft wird vor der Verschreibung von Krankengymnastik erst eine Untersuchung durch einen Facharzt empfohlen, etwa einen Orthopäden. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben häufig Physiotherapie, beispielsweise nach Schlaganfällen oder Operationen. Üblicherweise darf aber auch Ihr Hausarzt Krankengymnastik verordnen. Vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen können teilweise auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Ob das möglich ist, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse direkt erfragen.
Was bedeutet "6 Einheiten Krankengymnastik" auf dem Rezept?
Rezepte werden oft für sechs Termine Krankengymnastik ausgestellt. Allerdings kann sich dahinter ein ganz unterschiedlicher Zeitaufwand verbergen. Im Normalfall dauern Krankengymnastik-Sitzungen rund 20 Minuten. Das gilt auch für Behandlungen bei neurologischen Schädigungen, beispielsweise für Physiotherapie nach dem Bobath-Konzept. Daher ist je Einheit die Zuzahlung in beiden Fällen höher.
Wer übernimmt in Schwarmstedt die Kosten für Krankengymnastik?
Mit einem ärztlichen Rezept trägt die Krankenkasse einen Großteil der Behandlungskosten. Üblicherweise werden 90 Prozent der Kosten von der Kasse getragen, während Sie 10 Prozent und eine einmalige Zuzahlung von 10 Euro selbst übernehmen müssen. Bei Präventionsleistungen, wie Rückenschulen, beteiligen sich viele Krankenkassen ebenfalls, teilweise übernehmen sie sogar die gesamten Kosten. Informieren Sie sich vorher, was ihre Krankenkasse zahlt. Natürlich gibt es auch die Option, die Krankengymnastik aus eigener Tasche zu bezahlen.
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