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Krankengymnastik in Strullendorf-Zeegendorf
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Warum treten Schmerzen nach der Krankengymnastik auf?
Nach der ersten Krankengymnastik kommt es manchmal zu Schmerzen. Wie bei anderen sportlichen Aktivitäten kommt es gelegentlich zu Muskelkater, besonders bei Menschen, die lange keinen Sport gemacht haben. Außerdem wurde der trainierte Teil des Körpers meist lange geschont und muss sich jetzt erst wieder an die Bewegung gewöhnen. Häufig klingen diese Beschwerden in den folgenden Terminen ab, und Muskelkater tritt nicht mehr so oft auf.
Welche Arten von Krankengymnastik gibt es?
Der Heilmittelkatalog unterscheidet zwischen vier Arten von Krankengymnastik. Die meisten Therapien gehören zur sogenannten allgemeinen Krankengymnastik (KG). Neben dieser nennt der Katalog die gerätegestützte Krankengymnastik (kurz KG-Gerät), die Krankengymnastik zur Therapie von zentralen Nervenerkrankungen und Rückenmarksschäden (KG-ZNS) sowie die zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen (KG-Muko). Daneben führt der Heilmittelkatalog noch verschiedene Massagearten, die Manuelle Therapie und Lymphdrainagen als Leistungen der Physiotherapie auf.
Wie viel Zeit nimmt eine Krankengymnastikbehandlung in Anspruch?
Mit einmal Krankengymnastik ist es meistens nicht getan. Eine Behandlung dauert oft mehrere Wochen. Die Dauer hängt davon ab, wie groß die Beschwerden sind und wie schnell Ihr Körper sich erholt. Ärzte und Physiotherapeuten überwachen den Fortschritt und können abschätzen, wann die Therapie beendet werden kann. Oft umfasst jedes Rezept sechs Behandlungseinheiten. Bis zu drei Rezepte können meistens problemlos ausgestellt werden.
Wie hilfreich ist Krankengymnastik bei Rückenschmerzen?
Krankengymnastik ist ein bewährtes und erfolgreiches Mittel bei Rückenschmerzen. Krankengymnastik wird von Ärzten verschrieben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Rezept die Gebühren für Rückenschule und Rückengymnastik, oft sogar 80 bis 100 Prozent.
Zahlt die Krankenkasse in Strullendorf die Kosten für Krankengymnastik bei Rückenschmerzen?
Wird die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Fragen Sie dazu direkt bei Ihrem Versicherungsträger nach den aktuellen Vorgaben.
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