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Krankengymnastik in Tönning
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Bis wann muss man in Tönning ein Krankengymnastikrezept einlösen?
Im Gegensatz zu Überweisungen zu anderen Ärzten orientiert sich die Gültigkeit bei Heilmitteln wie Krankengymnastik nicht am Quartal, sondern beträgt genau 28 Tage, also vier Wochen. Der Arzt darf aber eine abweichende Gültigkeit angeben. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Wie erhält man ein Rezept für Krankengymnastik?
Meistens führt der Weg zur Krankengymnastik über einen Orthopäden, einen Neurologen oder einen Chirurgen, je nachdem welche Ursache die Probleme haben. Selbstverständlich darf auch ein Allgemeinarzt Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Für manche Behandlungen, wie Rückenschulen, ist ein Rezept nicht unbedingt erforderlich. Diese Leistungen werden von vielen Krankenkassen auch so übernommen. Ob und in welcher Höhe die Krankenkasse hier einen Teil oder sogar alle Kosten übernimmt, erfahren Sie dort.
Was kostet 6 Mal Krankengymnastik mit Rezept in Tönning?
Eine Krankengymnastik-Einheit dauert rund 15 bis 25 Minuten und kostet etwa 27 Euro. Davon zahlt die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent. Der Eigenanteil für einmal Krankengymnastik liegt also bei etwa 2,70 Euro. Meistens werden mit einem Rezept 6 Einheiten Krankengymnastik verschrieben, somit beträgt die Zuzahlung etwa 16 Euro. Zusammen mit der Rezeptgebühr von 26 Euro liegt der Eigenanteil damit für sechs Einheiten bei etwa 35 Euro. Wer sich diesen Betrag nicht leisten kann, kann sich unter bestimmten Umständen von der Zuzahlung befreien lassen.
Wirkt Krankengymnastik sich heilsam auf Rückenschmerzen aus?
Krankengymnastik ist ein bewährtes Mittel bei Rückenschmerzen. In vielen Fällen ist alleine der Aufbau der Rückenmuskulatur ein entscheidender Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Ärzte können Krankengymnastik auf Rezept verschreiben. Aber auch ohne Einbezug der Ärzte übernehmen viele Krankenkassen die Gebühren für Rückengymnastik und Rückenschule, des Öfteren sogar 80 bis 100 Prozent.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.
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