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Krankengymnastik in Taufkirchen (Vils)
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Wie teuer ist in Taufkirchen (Vils) Krankengymnastik mit Rezept?
Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, übernimmt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Sie selbst zahlen nur 10 Prozent plus die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro pro Rezept. Für sechs Behandlungen von je 15 bis 25 Minuten berechnet die Praxis meist rund 160 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physio?
Mit Physio ist die Physiotherapie gemeint. Krankengymnastik ist Teil davon, zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch der am weitesten verbreitete. Wenn von Physiotherapie oder Physio die Rede ist, bezieht man sich im Regelfall auf die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber unter anderem auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Wie lange ist ein Krankengymnastikrezept in Bayern gültig?
Ist auf dem Rezept für Krankengymnastik keine andere Gültigkeit angegeben, ist es vier Wochen gültig. Bis vor kurzem waren es nur 14 Tage, doch diese Frist hat der Gesetzgeber auf 28 Tage erhöht. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Können auch Kinder Krankengymnastik in Anspruch nehmen?
Das Alter spielt für die Inanspruchnahme von Krankengymnastik keine Rolle. Bereits Kinder können von profitieren, wenn körperliche Beschwerden vorliegen, die durch Krankengymnastik geheilt werden können. Manche Krankengymnastik-Praxen haben sich sogar auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Hier auf dastelefonbuch.de finden Sie die passenden Adressen.
Sollte man bei Rückenschmerzen zur Krankengymnastik gehen?
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Taufkirchen (Vils) arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Mit einem verschreibungspflichtigen Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.
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