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Krankengymnastik in Zingst
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Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physiotherapie?
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, gegenwärtig auch der meist praktizierte. Wer von Physiotherapie redet, meint damit meistens die Krankengymnastik. Neben der Krankengymnastik sind auch die Physikalische Therapie oder Massagen Teil der Physiotherapie.
Mit welchen Übungen arbeitet die Krankengymnastik?
Krankengymnastik soll durch Bewegung körperliche Probleme lindern. Das kann durch aktive oder passive Übungen erreicht werden. Bei aktiven Übungen ist der Patient selbst gefordert, es entspricht am ehesten dem, was man sonst mit "Gymnastik" meint. Bei passiven Übungen werden die Bewegungen vom Physiotherapeuten ausgeführt.
Wie viel kostet einmal Physiotherapie in Zingst?
Eine typische Krankengymnastik-Einheit ist etwa 15 bis 25 Minuten lang und kostet etwa 27 Euro. Davon bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent. Der Eigenanteil für einmal Krankengymnastik liegt also bei etwa 2,70 Euro. Ein Rezept für Krankengymnastik enthält oft 6 Einheiten, also beträgt die Zuzahlung etwa 16 Euro. Hinzu kommen einmalige 10 Euro Rezeptgebühr, sodass am Ende rund 26 Euro Kosten anfallen. Menschen mit niedrigem Einkommen oder sehr hohen Krankheitskosten können sich von der Zuzahlung befreien lassen.
Warum lassen die Schmerzen nach der Krankengymnastik nicht nach?
Die erste Krankengymnastik geht manchmal mit Schmerzen einher. Wie auch beim "normalen" Sport ist Muskelkater oft eine Begleiterscheinung, besonders wenn Sie sonst wenig Sport machen. Zum anderen wurde die betroffene Körperpartie zumeist längere Zeit nicht beansprucht und muss sich wieder an die reguläre Betätigung gewöhnen. Häufig klingen diese Beschwerden in den folgenden Terminen ab, und Muskelkater tritt nicht mehr so oft auf. Trotzdem ist es wichtig, die Schmerzen ernst zu nehmen und darüber mit Ihrem Physiotherapeuten zu sprechen.
In welchem Zeitraum muss ich ein Krankengymnastikrezept in Mecklenburg-Vorpommern einlösen?
Nach der Heilmittelverordnung sind Rezepte vier Wochen lang gültig. Die zuvor gültige Frist von 14 Tagen wurde vor wenigen Jahren erhöht, sodass jetzt zwei Wochen mehr Zeit zum Einlösen bleiben. Der Arzt darf aber einen anderen Gültigkeitszeitraum bestimmen. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
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