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Ist in der Nähe von Gengenbach eine Baumbestattung im Friedwald möglich?

Der Friedwald ist ein ganz spezieller Ort, nämlich ein Wald, der als naturnahe Begräbnisstätte dient. Hier können Verstorbene ihre letzte Ruhestätte finden, indem ihre Asche unter einem Baum beigesetzt wird. Die Besonderheit besteht darin, dass keine traditionellen Grabsteine vorhanden sind, sondern die Bäume als Gedenkstätten dienen. Die Angehörigen können den Baum auswählen, unter dem die Beisetzung stattfinden soll. Für eine Beerdigung im Friedwald nicht weit von Gengenbach kann sich z.B. der Friedwald bei Schenkenzell (Landkreis Rottweil) oder der Friedwald Rheinau bei Memprechtshofen (Ortenaukreis) anbieten. Die Idee dahinter ist, dass der Friedwald eine natürliche und ruhige Umgebung bietet und eine Verbindung zur Natur schafft. Grabbeigaben und Grabschmuck sind hier nicht erlaubt.

Kann ich meine eigene Beisetzung schon im Voraus planen?

Die Planungsdauer einer Beisetzung ist vielseitig und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, darunter individuelle Vorstellungen, religiöse Rituale, Friedhofsoptionen und gesetzliche Vorgaben. Es ist üblich, dass die Ausrichtung einer Beisetzung etwa 7 bis 14 Tage in Anspruch nimmt. Diese Zeit ermöglicht es, die Zeremonie, die Auswahl von Särgen oder Urnen sowie Details wie Blumen und Musik gründlich zu abstimmen. Die Planugszeit kann sich verändern, wenn es besondere Verhältnisse gibt, wie beispielsweise eine internationale Beisetzung. Eine Bestattungsvorsorge kann helfen, den organisatorischen Aufwand bei der Planung einer Beerdigung zu minimieren.. Die professionelle Unterstützung eines Bestattungsunternehmens erleichtert oft den Ablauf und sorgt für einen angemessenen Abschied.

Was muss man zum Bestatter in Gengenbach mitnehmen?

Der Bestatter kann bei den notwendigen Formalitäten behilflich sein. Dafür benötigt er oft verschiedene Dokumente. Andere sind für die Beerdigung selbst unerlässlich.
Für die Bestattung ist die Sterbeurkunde zentral, ohne sie gibt es keine Beerdigung. Sollte die Sterbeurkunde noch nicht vorliegen, steht der Bestatter bei der Antragsstellung zur Seite. Falls bereits eine Grabstätte existiert, sind die entsprechenden Dokumente als Nachweis mitzubringen.
Des Weiteren sind alle Unterlagen wichtig, in denen der oder die Verstorbene spezifische Wünsche zur Beerdigung festgehalten hat. Zusätzlich werden der Personalausweis des Verstorbenen, die Geburtsurkunde bei ledig verstorbenen Personen, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde bei Verheirateten sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin bei Verwitweten benötigt. Geschiedene sollten das Scheidungsurteil oder den Scheidungsbeschluss vorlegen.
Des Weiteren kann das Bestattungsunternehmen Unterstützung bei der Beschaffung zusätzlicher Dokumente bieten, wie zum Beispiel Unterlagen für die Rentenversicherung. In einem solchen Fall ist es empfohlen, sämtliche benötigte Dokumente gemäß unserer Checkliste griffbereit zu haben, sofern sie bereits vorhanden sind.

Was kann man von einem Bestattungsinstitut erwarten?

In Momenten der Trauer und des Abschieds erweist sich ein Bestatter als einfühlsamer Begleiter. Seine primäre Verantwortung besteht darin, die Hinterbliebenen während dieser emotional herausfordernden Phase zu unterstützen. Von der detaillierten Planung der Beisetzung bis zur reibungslosen Organisation der Trauerfeier trägt das Bestattungsunternehmen vielfältige Verantwortung. Es kümmert sich um Details, wie die Auswahl der geeigneten Beerdigungslieder, und hilft bei der Entscheidung über den passenden Sarg oder die Urne sowie bei der Gestaltung von würdevollen Trauerkarten, Traueranzeigen und Todesanzeigen. Weiterhin obliegt es dem Bestatter, die formellen Angelegenheiten zu bearbeiten und die Koordination mit dem Friedhof oder Krematorium sicherzustellen. Diese gewissenhafte Planung entlastet die Hinterbliebenen enorm und schenkt Raum für ihre Trauer. Als vertrauensvoller Ansprechpartner steht er zur Verfügung, um eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu bieten und den Ablauf für die Trauernden möglichst reibungslos zu gestalten.

Muss ein Verstorbener in Gengenbach und Umgebung auf dem Friedhof beerdigt werden?

Abgesehen von Ausnahmen in bestimmten Bundesländern (wie etwa Bremen und Nordrhein-Westfalen, in denen die Verstreuung der Asche unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist), gilt in Deutschland grundsätzlich die Bestattungspflicht bzw. der Friedhofszwang. Die Hinterbliebenen haben die Pflicht, den Verstorbenen an einem speziell dafür vorgesehenen Ort, normalerweise auf einem Friedhof, zu bestatten. Eine besondere Situation ergibt sich bei der aber ebenfalls zugelassenen Seebestattung in der Ostsee und der Nordsee. Hier wird der Verstorbene zur letzten Ruhe zu Wasser gelassen. In keinem Fall bekommt man aber die Urne mit der Asche selbst heraus gegeben. Falls Sie sich entscheiden, eine Beisetzung auf dem Friedhof durchführen zu lassen, dürfen Sie natürlich mit einer ganz persönlichen Note durch Grabsteingestaltung und Herrichtung des Grabes mit Grabschmuck, Kerzen, Blumen und Ähnlichem Abschied nehmen und ihren Liebsten gedenken. Die Grabgestaltung und Grabpflege unterliegt in den meisten Fällen aber den Vorgaben der jeweiligen Friedhofsordnung, auch in der Region Gengenbach. In Gengenbach und Umland sind insgesamt 3 Friedhöfe bekannt, die für eine Beisetztung in der Region in Frage kommen können, dazu zählen:

  • Ruhewald Bildtann (77723 Fußbach)
  • Bühlweg-Friedhof (77799 Ortenberg Fröschlach)
  • Jüdischer Friedhof Nordrach (77787 Nordrach Humacherdobel)

Welche Vorgaben gibt es in Deutschland zur Wahl der Bestattungsart?

Bei der Verabschiedung einer geliebten Person haben Angehörige in Deutschland die Option, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen. Persönliche Überzeugungen, kulturelle Einflüsse und finanzielle Rahmenbedingungen spielen oft eine wichtige Rolle bei dieser Entscheidung. Neben der traditionellen Erdbestattung und der Feuerbestattung zählt auch die Naturbestattung zu den gängigen Wahlmöglichkeiten. Legal sind in Deutschland sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen. Dennoch sollte man im Hinterkopf behalten, dass die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland variieren können. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls erlaubt, jedoch sind hierbei bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Natur und Umwelt zu beachten. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Diamantbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Bei der Organisation einer Bestattung in Baden-Württemberg ist es essenziell, sich im Voraus über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder sich professionell von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

Urkunden und Unterlagen: Welche Formalitäten sind für eine Bestattung wichtig?

Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.
Der Totenschein ist nicht identisch mit der Sterbeurkunde. Diese muss innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dabei sollten neben dem Totenschein ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Viele Bestatter bieten Unterstützung bei diesen und anderen Formalitäten an. Wichtig ist etwa die sofortige Benachrichtigung der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Es ist ratsam, dies gleich am Tag des Todes zu erledigen, um den Anspruch nicht zu verlieren. Ebenso müssen die Sozialversicherungsträger informiert werden, beispielsweise die Krankenversicherung.
Für die Beantragung des Erbscheins steht in der Regel mehr Zeit zur Verfügung. Dieser wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.

Was kostet eine gute Bestattung in Gengenbach?

Die Bestattungskosten in Gengenbach können stark variieren und hängen von den individuellen Umständen und Präferenzen ab. In der Regel liegen die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber erschwinglichere Optionen, bei denen Bestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro erhältlich sind. Nach oben hin gibt es praktisch keine Begrenzung. Es ist ratsam, Ihre eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.
Ein wesentlicher Kostenfaktor bei einer Bestattung ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Einfassung können schnell mehrere Tausend Euro verschlingen. Ein Urnengrab ist dabei etwas günstiger als ein klassisches Grab für eine Erdbestattung. Diese Ausgaben entfallen weitgehend, wenn bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in das die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann. In diesem Fall müssen lediglich die Kosten für die Aktualisierung der Grabinschrift berücksichtigt werden. Beachten Sie jedoch, dass in beiden Fällen Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage anfallen.
Unterschätzt werden oft die Kosten für einen Sarg. Dieser kostet oft mehrere Tausend Euro. Die Preise liegen hier allerdings - je nach Anspruch - weit auseinander. Gerade bei Feuerbestattungen werden oft lieber günstige Modelle gewählt. Die Kosten für die Verbrennung sind dagegen nur mit einigen hundert Euro zu kalkulieren. Um den Sarg und dessen Ausstattung kümmert sich im Regelfall der Bestatter. Das Bestattungsinstitut organisiert meist auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um den Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Die Kosten dafür sollten am besten direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Gengenbach erfragt werden.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen.
Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.

Welche Kriterien gibt es bei der Wahl des Bestatters?

Es ist von großer Bedeutung, bei der Auswahl eines Bestatters sorgfältig vorzugehen. Sie obliegt einem nahen Verwandten des Verstorbenen. Achten Sie vor allem auf den Ruf und die Erfahrung des Bestattungsunternehmens, um sicherzustellen, dass Sie professionelle Dienstleistungen erhalten und den besten Bestatter in Gengenbach zu finden. Gehen Sie sicher, dass der Bestatter die gewünschten Dienstleistungen anbietet, und klären Sie die Kosten und Gebühren im Voraus. Persönliche Betreuung und einfühlsames Verhalten sind ebenfalls entscheidend, da Trauer eine emotionale Zeit ist. Eine sorgfältige Prüfung und der Vergleich mehrerer Möglichkeiten wird Ihnen helfen, den richtigen Bestatter für Ihre Ansprüche zu finden.

Checkliste für Hinterbliebene: Was gibt es zur Beerdigung in Gengenbach zu beachten?

Die Koordination einer Bestattung ist sowohl emotional als auch organisatorisch anspruchsvoll. Um Ihnen bei der Organisation einer Bestattung zu helfen, könnte diese Checkliste nützlich sein.

  • Sich mit dem Bestattungsunternehmen in Verbindung setzen: Die Entscheidung, welches Bestattungsunternehmen Sie kontaktieren, liegt bei Ihnen.

  • Wichtige Dokumente: Stellen Sie sicher, dass Sie die Dokumente rechtzeitig vorbereiten.

  • Art der Bestattung festlegen: Beachten Sie, dass es bezüglich der Bestattungsoptionen Unterschiede zwischen den Bestattungsunternehmen gibt.

  • Überführung des Verstorbenen

  • Hygienische Versorgung des Verstorbenen: Manche Menschen möchten gerne bei den Vorbereitungen für die Beisetzung anwesend sein.

  • Organisation der Trauerfeier: Sprechen Sie diesen Aspekt auch ausführlich mit den engsten Vertrauten des Verstorbenen ab.

  • Sarg, Grab oder Urne bestimmen: Bei Särgen, Urnen und Grabstätten haben Sie diverse Auswahlmöglichkeiten. Erfragen Sie beim Bestattungsunternehmen, wer für die Beschaffung des Grabsteins zuständig ist.

  • Aufbahrung: Die Option einer Aufbahrung, bei der der Verstorbene sichtbar ist, kann den Hinterbliebenen bei der Trauer helfen.

  • Todesanzeige und Gedenkkarten: Üblicherweise liegt die Organisation von Todesanzeigen in Online- und Printmedien beim Bestattungsunternehmen. Sie dürfen jedoch Ihre Ideen zur Text- und Bildgestaltung einbringen..

  • Blumen, Grabschmuck, etc.: In der Trauerkultur sind bestimmte Blumenarten üblich, wobei jede Blume eine eigene Bedeutung mit sich bringt. Blumenspenden und Kränze werden häufig verwendet.

  • Organisation eines Leichenschmaus: Normalerweise schließt eine Beerdigung mit einem gemeinsamen Essen ab, jedoch sollten die Angehörigen miteinander abklären, ob und in welcher Art und Weise dies geschieht und wer eingeladen wird.

  • Grabpflege: Der Verstorbene könnte testamentarisch bestimmt haben, dass die Grabpflege von einem Erben übernommen werden soll. Diese Frage kann vorerst ausgesetzt und nach der Beisetzung geklärt werden.

  • Absprache mit dem Bestattungsunternehmen: Klären Sie mit dem Bestattungsunternehmen, wie es weitergeht und welche Aufgaben zu bewältigen sind.

  • Nach der Bestattung: Im Anschluss an die Beisetzung sind noch diverse rechtliche Angelegenheiten notwendig, darunter die Erfüllung von Auflagen und die Einlösung von Vermächtnissen sowie weitere individuelle Pflichten.

Diese Checkliste ist als grobe Orientierungshilfe gedacht. Es kann sein, dass aufgrund der speziellen Präferenzen der Angehörigen zusätzliche Schritte notwendig sind. Eine rechtzeitige Organisation ist ratsam, um den Stress während dieser ohnehin belastenden Zeit zu reduzieren.

Warum wünschen manche Angehörige keine Blumen zur Beerdigung?

Es kann besser sein, keine Blumen mitzubringen, wenn die Familie des Verstorbenen dies ausdrücklich wünscht oder wenn die religiösen oder kulturellen Traditionen keine Blumen bei Beerdigungen vorsehen. Stattdessen könnten Sie Kondolenzkarten, eine Spende für wohltätige Zwecke, eine Gedenktafel, ein Buch, ein Fotoalbum oder eine Erinnerungsgabe mitbringen. Sie können auf diese Weise die Bekundung Ihres Mitgefühls ausdrücken und gleichzeitig die individuellen Wünsche und Bräuche respektieren.

Welche Lieder spielt man auf einer Trauerfeier?

Die Auswahl der passenden Lieder für eine Beerdigung trägt dazu bei, den Verstorbenen zu ehren und den Hinterbliebenen Trost zu spenden. Bei einer Trauerfeier werden in der Regel etwa drei bis fünf Musikstücke ausgewählt. Zu den Liedern, die häufig für Beerdigungen gewählt werden, gehören unter anderem "My Way" von Frank Sinatra, "Fields of Gold" von Sting, das berührende "Amazing Grace", sowie "Over the Rainbow" in der Interpretation von Israel Kamakawiwo'ole. Die Musikstücke sollten am besten den Charakter und die Persönlichkeit des Verstorbenen reflektieren.

Kann ich eine Beerdigung steuerlich geltend machen?

Unter bestimmten Umständen können Beerdigungskosten steuerlich absetzbar sein. Hierfür müssen drei Bedingungen erfüllt sein.
Erstens müssen die Kosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wer 1.000 Euro nach dem Tod seines Vaters erbt, für dessen Beerdigung aber 3.000 Euro aufbringen muss, kann 2.000 Euro steuerlich gelten machen. Dafür muss aber die zweite Bedingung erfüllt sein, die Übernahme der Beerdigungskosten muss rechtlich oder moralisch verpflichtend sein. Moralisch verpflichtend bedeutet hier, dass es als angemessen erachtet wird, beispielsweise von den Kindern, wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, werden die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen betrachtet. Tatsächliche Steuerersparnisse sind jedoch erst möglich, wenn die Ausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten jedoch mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, addiert.
Abgesetzt werden können alle üblichen Ausgaben, etwa für den Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht.

Warum schenkt man Blumen zur Beerdigung?

Zur Trauerfeier werden gerne Blumen als Zeichen der Anteilnahme mitgebracht. In der Regel wählt man dabei weiße Blumen wie Chrysanthemen, Rosen oder Lilien, da sie für Reinheit, Liebe und Erherbietung stehen. Zur Beerdigung selbst wählen die Angehörigen häufig Kränze, Gestecke oder Sträuße aus. Diese können eine Mischung aus verschiedenen Blumen enthalten, wobei die Farben oft eher gedämpft und neutral sind, um Respekt und Trauer auszudrücken. Bei der Auswahl von Blumen zur Beerdigung ist es ratsam, auf klassische und stilvolle Optionen zu setzen, die den Ernst der Situation angemessen widerspiegeln.

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