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Krankengymnastik in Überlingen-Nußdorf
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Worin unterscheiden sich Krankengymnastik und Physiotherapie?
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch der am häufigsten verwendete. Wenn von Physiotherapie die Rede ist, bezieht man sich häufig auf die Krankengymnastik. Neben der Krankengymnastik sind auch die Physikalische Therapie oder Massagen Teil der Physiotherapie.
Können auch Kinder Krankengymnastik in Anspruch nehmen?
Für Krankengymnastik gibt es keine Altersbeschränkung. Zwar nutzen vor allem alte Menschen Physiotherapie, da sie häufiger Beschwerden haben, es gibt jedoch auch Angebote speziell für Kinder und Jugendliche. Adressen finden Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Wie viele Krankengymnastik-Rezepte kann man pro Jahr erhalten?
Die Entscheidung über die Länge der Behandlung trifft der Arzt. Allerdings orientiert er sich dabei an der Heilmittelverordnung. Nach dieser darf der Arzt insgesamt drei Rezepte ausstellen. Nur in begründeten Einzelfällen darf er davon abweichen. Allerdings können nach einer Pause von zwölf Wochen neue Rezepte ausgestellt werden.
Wie beantrage ich Krankengymnastik?
Zwei Wege führen zur Krankengymnastik. Bei Beschwerden, kann Ihr Arzt Krankengymnastik verschreiben. Sie müssen die Behandlung dann nicht bei der Krankenkasse beantragen, sondern erhalten sie auf Rezept. Bei einigen vorbeugenden Anwendungen wie Rückenschulen muss man zunächst bei der Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Informationen dazu finden Sie oft auch auf den Internetseiten Ihrer Versicherung.
Wie viel kostet eine Krankengymnastik von 20 Minuten in Überlingen?
Im Regelfall dauert eine typische Krankengymnastik-Einheit etwa 15 bis 25 Minuten und kostet etwa 27 Euro. Von diesem Betrag bezahlt die Krankenkasse 90 Prozent. Der Eigenanteil für einmal Krankengymnastik liegt also bei etwa 2,70 Euro. Meistens werden mit einem Rezept 6 Einheiten Krankengymnastik verschrieben, also beträgt die Zuzahlung etwa 16 Euro. Hinzu kommen einmalige 10 Euro Rezeptgebühr, sodass am Ende rund 26 Euro Kosten anfallen. Menschen mit niedrigem Einkommen oder sehr hohen Krankheitskosten können sich von der Zuzahlung befreien lassen.
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