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Krankengymnastik in Düren-Derichsweiler
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Was ist der Unterschied zwischen Physio und Krankengymnastik?
Mit Physio ist die Physiotherapie gemeint. Krankengymnastik ist Teil davon, aktuell auch der am weitesten verbreitete. Wenn von Physio oder Physiotherapie die Rede ist, bezieht man sich überwiegend auf die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber beispielsweise auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Wie unterstützt Krankengymnastik die Behandlung von Rückenschmerzen?
Krankengymnastik ist eine anerkannte und bewährte Praxis bei Rückenschmerzen. In vielen Fällen kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen verringern. Krankengymnastik wird von Ärzten verschrieben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Rezept die Kosten für Rückenschule und Rückengymnastik, oft sogar 80 bis 100 Prozent.
Was kosten 6 Einheiten Krankengymnastik in Düren?
Im Regelfall dauert eine typische Einheit Krankengymnastik etwa 15 bis 25 Minuten und wird mit rund 27 Euro in Rechnung gestellt. Von diesem Betrag bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent. Die zehn Prozent Eigenanteil kosten damit etwa 2,70 Euro. Ein Rezept für Krankengymnastik enthält oft 6 Einheiten, somit beträgt die Zuzahlung etwa 16 Euro. Zusammen mit der Rezeptgebühr von 26 Euro liegt der Eigenanteil damit für sechs Einheiten bei etwa 35 Euro. Menschen mit niedrigem Einkommen oder sehr hohen Krankheitskosten können sich von der Zuzahlung befreien lassen.
Wie lange habe ich Schmerzen nach der Krankengymnastik?
Die erste Therapiesitzung geht nicht selten mit Schmerzen einher. Wie bei anderen sportlichen Aktivitäten kann auch hier Muskelkater auftreten, insbesondere bei wenig trainierten Menschen. Zudem war der behandelte Bereich oft längere Zeit nicht beansprucht, weil er schmerzte oder nicht beweglich war. Jetzt muss er sich erst wieder an die Bewegung gewöhnen. Üblicherweise reduzieren sich diese Beschwerden mit weiteren Sitzungen. Dennoch ist es wichtig, Schmerzen mit der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten zu besprechen.
Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.
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