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Krankengymnastik in Ebermannstadt
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Wer darf in Ebermannstadt Krankengymnastik durchführen?
Krankengymnastik als physiotherapeutisches Fachgebiet darf nur von speziell dafür ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dafür ist eine dreijährige Ausbildung oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium erforderlich. Bestimmte Therapien dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren ausgeführt werden. Adressen von Physiotherapie-Praxen in Ebermannstadt finden Sie hier bei dastelefonbuch.de.
Wie hoch sind die Kosten für Krankengymnastik ohne Rezept in Ebermannstadt?
Auch ohne Rezept vom Arzt kann Krankengymnastik teilweise oder sogar ganz von der Krankenkasse bezahlt werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn durch Krankengymnastik spätere Komplikationen vermieden werden können, etwa bei Rückenschulen. Allerdings sind Konditionen je nach Krankenkasse verschieden. Für Selbstzahler kostet eine Rückenschule mit neun Terminen von je einer Stunde Dauer oft 75 bis 100 Euro. Einzelsitzungen sind deutlich teurer, je 20 Minuten kann oft mit 35 bis 50 Euro gerechnet werden. Besondere Therapien, beispielsweise bei Atemwegserkrankungen, sind teurer, hier können 20 Minuten auch über 50 Euro kosten. Die genauen Preise erfahren Sie aber nur in Ihrer Praxis.
Ab welchem Alter kann man Krankengymnastik beantragen?
Egal in welchem Alter, jeder kann Krankengymnastik bekommen, wenn er es benötigt. Ob die Behandlung notwendig ist, legt Ihr Arzt fest. Verschiedene Einrichtungen richten ihr Angebot gezielt an eine kinder- und jugendliche Zielgruppe. Welche das in Ebermannstadt sind, sehen Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Wie lange habe ich in Bayern Zeit, ein Krankengymnastikrezept einzulösen?
Wenn auf dem Krankengymnastik-Rezept kein Ablaufdatum steht, muss es innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Diese Frist wird durch die Heilmittelverordnung festgelegt. Früher galt eine Einlösefrist von zwei Wochen, diese wurde aber inzwischen auf vier Wochen verdoppelt. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Was kann ich in Ebermannstadt außer Krankengymnastik noch tun, um gesund zu bleiben?
Nicht nur Krankengymnastik, auch ganz normaler Sport kann oft dazu beitragen, "Volkskrankheiten" wie Schmerzen im Rücken vorzubeugen. Außerdem kann er vor zahlreichen Krankheiten schützen. Falls Sie bereits Beschwerden haben und nicht nur vorbeugend Sport machen wollen, fragen Sie Ihren Arzt, was Sie tun können und welcher Sport Ihnen hilft. Gerade ländliche und kleinstädtische Gebiete wie Ebermannstadt bieten viele Möglichkeiten, von schönen Laufstrecken bis zu vielen Vereinen. Auch ein Fitnessstudio kann eine gute Wahl sein. Wenn Sie in Ebermannstadt kein passendes finden, schauen Sie einmal in einer anderen Stadt in Oberfranken. Zusätzlich sollten Sie sich informieren, ob Ihre Krankenkasse bestimmte Leistungen im Rahmen der Prävention auch ohne Rezept bezahlt, beispielsweise Rückenschulen. Und natürlich bleibt Ihnen zuletzt die Möglichkeit, Krankengymnastik auch privat zu bezahlen.
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