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Krankengymnastik in Freising
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Welche Dauer hat eine Krankengymnastik-Behandlung?
Eine Krankengymnastik-Behandlung erstreckt sich in der Regel über mehrere Wochen, manchmal auch mehrere Monate. Die genaue Dauer hängt vom Gesundheitszustand und der Erholungsfähigkeit Ihres Körpers ab. Ärzte und Physiotherapeuten überwachen den Fortschritt und können abschätzen, wann die Therapie beendet werden kann. Üblicherweise umfasst jedes Rezept sechs Behandlungseinheiten. Anschließend folgt meistens eine Untersuchung durch den Arzt. Besteht noch Behandlungsbedarf, kann er weitere Rezepte ausstellen.
Können auch junge Menschen Krankengymnastik in Anspruch nehmen?
Alle Altersgruppen können physiotherapeutische Leistungen erhalten, wenn sie sinnvoll und nötig sind. Ob eine Behandlung bei Ihnen sinnvoll ist, entscheidet der Arzt. Einige Therapeuten haben Fachkenntnisse in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen entwickelt. Hier auf dastelefonbuch.de finden Sie die passenden Adressen.
Wie bekomme ich ein Rezept für Krankengymnastik?
Oft wird Krankengymnastik von einem Orthopäden, einem Neurologen oder einem Chirurgen verschrieben. Aber auch Allgemeinärzte dürfen Rezepte für Krankengymnastik auszustellen. Für vorbeugende Therapien, wie zum Beispiel Rückenschulen, benötigt man nicht immer ein Rezept. Diese Leistungen werden von vielen Krankenkassen auch so übernommen. Ob und in welcher Höhe die Krankenkasse hier einen Teil oder sogar alle Kosten übernimmt, erfahren Sie dort.
Wer führt in Freising Behandlungen mit Krankengymnastik durch?
In Freising und dem Umland gibt es zahlreiche Physiotherapie-Praxen, die unterschiedliche Arten der Krankengymnastik durchführen. Auch in Reha-Kliniken und Krankenhäusern gibt es Physiotherapeuten, diese sind aber meistens nur für die Patienten dieser Institute zuständig. Um schnell eine geeignete Adresse zu finden, sind hier auf dastelefonbuch.de die Praxen für Physiotherapie in Freising gelistet.
Muss man bei der Krankengymnastik in Freising eine Zuzahlung leisten?
Bei Krankengymnastik und anderen physiotherapeutischen Leistungen müssen Patienten nur 10 Prozent der Kosten selbst tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Außerdem fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Wie auch bei anderen Gesundheitsleistungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung aber möglich. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
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