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Krankengymnastik in Gütersloh-Innenstadt
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Wie teuer ist Krankengymnastik mit einem Rezept in Gütersloh?
Wurde die Krankengymnastik von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben, bezahlt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Der Patient zahlt nur 10 Prozent der Kosten und eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro. Für sechs Behandlungen von je 15 bis 25 Minuten berechnet die Praxis meist rund 160 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
Bis wann muss man sein Krankengymnastikrezept einlösen?
Wenn auf dem ärztlichen Rezept kein Ablaufdatum steht, muss es innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Diese Frist wird durch die Heilmittelverordnung bestimmt. Früher galt eine Einlösefrist von zwei Wochen, diese wurde aber inzwischen auf vier Wochen verdoppelt. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.
Wie lange dauert eine Krankengymnastik-Behandlung?
Mit einmal Krankengymnastik ist es meistens nicht getan. Eine Behandlung dauert oft mehrere Wochen. Die Anzahl der Therapieeinheiten hängt vom Gesundheitszustand und der Erholungsfähigkeit des Körpers ab. Die gute Nachricht ist, dass Ärzte und Physiotherapeuten meist einiges an Erfahrung haben und wissen, wann die Therapie beendet werden kann. Üblicherweise umfasst ein Rezept sechs Behandlungseinheiten. Bis zu zwei Folgerezepte können meistens problemlos ausgestellt werden.
Wie unterstützt Krankengymnastik die Behandlung von Rückenschmerzen?
Nicht nur körperliche Arbeit, auch das stundenlange Sitzen am Schreibtisch kann dem Rücken schaden. Mit einem Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Vorbeugende Krankengymnastik, wie Rückenschulen, wird außerdem von vielen Krankenkassen bezuschusst.. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Gebühren übernommen. Genaue Auskunft bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Bei wem beantrage ich Krankengymnastik?
Meistens führt der Weg zur Krankengymnastik über ein Rezept. Bei Beschwerden, kann ein Arzt Ihnen Krankengymnastik verordnen. Sie müssen die Behandlung dann nicht bei der Krankenkasse beantragen, sondern erhalten sie auf Rezept. Bei manchen präventiven Anwendungen wie Rückenschulen muss man zunächst bei der Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Genaue Auskunft kann Ihnen aber nur die Versicherung geben.
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