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Krankengymnastik in Hückelhoven-Ratheim
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Bis wann ist ein Rezept für Krankengymnastik in Hückelhoven verwendbar?
Anders als bei Überweisungen zu anderen Ärzten orientiert sich die Gültigkeit bei Heilmitteln wie Krankengymnastik nicht am Quartal, sondern beträgt genau 28 Tage, also vier Wochen. Der Arzt darf aber ein anderes Datum bestimmen. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Worin unterscheiden sich Krankengymnastik und Physiotherapie?
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, derzeit auch der meist praktizierte. Wer von Physiotherapie redet, meint damit meistens die Krankengymnastik. Neben der Krankengymnastik sind auch die Physikalische Therapie oder Massagen Teil der Physiotherapie.
Mit welchen Übungen arbeitet die Krankengymnastik?
Krankengymnastik soll durch Bewegungen die Mobilität wiederherstellen und Schmerzen verhindern. Dazu gehören sowohl aktive Übungen wie Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen der Patient mitwirkt, als auch passive Anwendungen, bei denen der Physiotherapeut oder die Physiotherapeutin etwa die Muskeln dehnt.
Zahlt die Krankenkasse in Hückelhoven die Kosten für Krankengymnastik bei Rückenschmerzen?
Wird die Krankengymnastik auf Rezept verordnet, bezahlt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Ihre Versicherung informiert Sie über die genauen Regelungen.
Wie viel kostet Krankengymnastik nach Bobath?
Neben der regulären Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Atemwegserkranung (KG-Muko) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei gerätegestützter Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen und rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik. Weil Atemwegs-Krankengymnastik vor allem bei Mukoviszidose und Krankheiten mit vergleichbaren Schädigungen eingesetzt wird, wird sie auch als KG-Muko abgekürzt.
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