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Krankengymnastik in Hollenstedt
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Welche physiotherapeutischen Behandlungsmethoden gibt es?
Der Heilmittelkatalog legt vier Arten von Krankengymnastik fest. Die meisten Therapien gehören zur sogenannten allgemeinen Krankengymnastik (KG). Als zweite Säule gibt es noch die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), die Krankengymnastik zur Therapie von zentralen Nervenerkrankungen und Rückenmarksschäden (KG-ZNS) sowie jene zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen (KG-Muko). Ergänzend dazu führt der Heilmittelkatalog noch mehrere Massagearten, die Manuelle Therapie und Lymphdrainagen als Leistungen der Physiotherapie auf.
Bis wann ist ein Rezept für Krankengymnastik nutzbar?
Die Gültigkeitsdauer für Krankengymnastik-Rezepte wird in der Heilmittelverordnung bestimmt. Sie beträgt genau vier Wochen, also 28 Tage. Auf dem Rezept darf aber ein anderes Gültigkeitsdatum festgelegt werden. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Zahlt meine Krankenkasse in Hollenstedt die Kosten für Krankengymnastik bei Rückenschmerzen?
Wird die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, bezahlt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung.
Wie unterstützt Krankengymnastik bei der Behandlung von Rückenschmerzen?
Krankengymnastik ist eine anerkannte und bewährte Therapie bei Rückenschmerzen. Krankengymnastik wird von Ärzten verschrieben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Rezept die Kosten für Rückenschule und Rückengymnastik, des Öfteren sogar 80 bis 100 Prozent.
Was bedeutet "6 Einheiten Krankengymnastik" auf dem Rezept?
Viele Krankengymnastik-Rezepte werden zunächst für sechs Termine ausgestellt. Die Länge einer Einheit ist von der Art der Erkrankung abhängig. Meistens dauert eine Krankengymnastik-Einheit rund 20 Minuten. Das gilt auch für Behandlungen bei neurologischen Schädigungen, beispielsweise bei Parkinson oder nach einem Schlaganfall. Bei Atemwegserkrankungen, vor allem bei einer Mukoviszidose, sind dagegen Einzelbehandlungen von 60 Minuten Dauer die Norm. Genauso lang ist auch eine Einheit bei der gerätegestützten Krankengymnastik. Entsprechend sind in beiden Fällen auch die Zuzahlungen höher.
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