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Krankengymnastik in Kümmersbruck
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Notrufnummern für alle Notfälle - allgemein gültig.
Wo kann ich in Kümmersbruck zur Krankengymnastik gehen?
Die Physiotherapie ist aufgeteilt in mehrere Bereiche. Ein Element davon ist die Krankengymnastik. Sie gehört daher zum Handwerk von ausgebildeten Physiotherapeuten. Für wen das in Kümmersbruck gilt, lesen Sie hier bei dastelefonbuch.de.
Was ist Krankengymnastik?
Wie der Name schon sagt geht es bei Krankengymnastik um Gymnastik. Ziel ist dabei das Wiederherstellen von Beweglichkeit und das Bekämpfen von Schmerzen. Das kann mithilfe von aktiven oder passiven Übungen erreicht werden. Bei aktiven Übungen ist der Patient selbst gefordert, es entspricht am ehesten dem, was man unter "Gymnastik" verstehen. Bei passiven Übungen werden die Bewegungen vom Physiotherapeuten oder der Physiotherapeutin ausgeführt.
Muss man in Kümmersbruck bei der Krankengymnastik eine Zuzahlung leisten?
Bei Krankengymnastik und anderen physiotherapeutischen Leistungen müssen Patienten nur 10 Prozent der Kosten selbst tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Außerdem fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Wie auch bei anderen Gesundheitsleistungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung aber möglich. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
Bis wann habe ich in Bayern Zeit, ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen?
Steht auf dem Rezept für Krankengymnastik kein anderer Gültigkeitszeitraum, ist es vier Wochen gültig. Früher waren es nur zwei Wochen, doch dank einer Gesetzesänderung bleibt den Patienten jetzt mehr Zeit.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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