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Krankengymnastik in Kappeln Schlei
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Wie lange ist ein Rezept für Krankengymnastik in Kappeln (Schlei) wirksam?
Steht auf dem Rezept für Krankengymnastik kein anderer Zeitraum, dann ist es 28 Tage gültig. Früher waren es nur zwei Wochen, doch der Gestzgeber hat die Frist erhöht.
Wie viele Krankengymnastik-Behandlungen stehen mir zur Verfügung?
Die Anzahl der Behandlungen ist abhängig von der medizinischen Notwendigkeit. Einen Anspruch auf Krankengymnastik gibt es nicht, die Entscheidung darüber trifft der Arzt oder die Ärztin. Krankengymnastik kann bei verschiedenen Arten von Schmerzen helfen, aber auch bei verschiedenen Krankheiten, die die Atemwege betreffen, beispielsweise Mukoviszidose. Auch nach Operationen oder Schlaganfällen wird sie oft verschrieben. Bei den meisten Beschwerden umfasst ein Rezept sechs Anwendungen. Ihr Arzt hat die Möglichkeit, zwei weitere Rezepte auszustellen, wodurch insgesamt bis zu 18 Behandlungen möglich sind.
Wie unterstützt Krankengymnastik die Behandlung von Rückenschmerzen?
Krankengymnastik ist eine anerkannte und bewährte Praxis bei Rückenschmerzen. In vielen Fällen kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen spürbar verringern. Ärzte können Krankengymnastik auf Rezept verschreiben. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen die Gebühren für Rückenschule und Rückengymnastik, des Öfteren sogar 80 bis 100 Prozent.
Wie teuer ist in Kappeln (Schlei) Krankengymnastik mit einem Rezept?
Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben wurde, übernimmt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Sie selbst zahlen nur 10 Prozent plus die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro pro Rezept. Für sechs Behandlungen von je 20 Minuten berechnet die Praxis meist rund 160 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.
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